B-Plan "Salbker Chaussee - Nordseite"
Der Bebauungsplan Nr. 428-1 "Salbker Chaussee - Nordseite" soll nach einer Änderung als Satzung beschlossen werden. Die Änderung betrifft den Teilbereich, der als Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport ausgewiesen war. Da dieses Planungsziel nicht realisiert werden konnte, soll das Areal künftig als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes sind keine Anregungen eingegangen. Über die B-Plan-Änderung und die entsprechende Satzung stimmt der Stadtrat voraussichtlich am 4. September ab.
B-Plan "Bahnhofsvorplatz"
Die Verwaltung schlägt vor, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 237-1 "Bahnhofsvorplatz" zu ändern. Mit der 3. Änderungsaufstellung des B-Planes sollen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des City Carrés geschaffen werden. Der Eigentümer der Einkaufspassage möchte unter anderem in noch nicht bebauten Bereichen der Kantstraße neue Verkaufsflächen schaffen. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr muss der Stadtrat entscheiden.
Erhaltungssatzung
Mit einer Erhaltungssatzung für die Otto-Richter-Straße in Sudenburg will die Landeshauptstadt Magdeburg einen weiteren Bereich mit wertvoller städtebaulicher Gestalt bewahren. Damit soll der individuelle bauliche Charakter der Straße erhalten werden. Die aus drei- und viergeschossigen Häusern bestehende Wohnsiedlung entlang der Otto-Richter-Straße wurde zwischen 1904 und 1916 in vier Teilabschnitten errichtet. Unter der Leitung von Bruno Taut erhielt 1920/21 der südliche Teil der damals schlichten Putzfassaden durch den Architekten Carl Krayl einen bunten, expressionistisch geprägten Farbanstrich, der 1999 an den Westfassaden rekonstruiert wurde. Die Fassaden einschließlich der Farbanstriche sowie die Fenster, Eingangstüren, Dächer und erhaltenswerte Details der Straßen und Freianlagen stehen unter Denkmalschutz.
Die vom Stadtplanungsamt erarbeitete Satzung unterstützt das städtebauliche Ziel, prägende historische Siedlungskerne zu erhalten und wichtige Stadtbereiche gezielt zu fördern. In Magdeburg sind bereits 14 Erhaltungssatzungen wirksam. Dazu gehören die Stadtgebiete Alte Neustadt, Cracau, Westerhüsen, Werder, Sudenburg, Stadtfeld West, Stadtfeld Ost, Leipziger Straße, Salbke, Neue Neustadt, Fermersleben, die Curie-Siedlung, die Siedlung Reform und das südliche Stadtzentrum. Über die Erhaltungssatzung für die Otto-Richter-Straße entscheidet der Stadtrat auf seiner Sitzung im September.
Ermittlungen zur Schwarzarbeit
Rund ein Jahr nach der Gründung der "Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit" hat Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz, einen Zwischenbericht über die Tätigkeit der vergangenen zwölf Monate vorgelegt.
"Seit ihrer Arbeitsaufnahme am 1. Juli 2002 haben die Ermittler 20 Großeinsätze durchgeführt sowie 122 Baustellen, 81 Gaststätten, 46 Reisegewerbe und 183 weitere Gewerbebetriebe kontrolliert", bilanziert Holger Platz. "Im gleichen Zeitraum wurden durch die vierköpfige Ermittlungsgruppe 177 Verfahren zur Verfolgung von Schwarzarbeit durchgeführt. Dabei konnten 73 Firmen ermittelt werden, die in einem erheblichen Umfang Dienstleistungen erbracht haben, obwohl ihr Unternehmen nicht in die Handwerksrolle eingetragen war. In 41 Fällen stellten die Mitarbeiter der Ermittlungsgruppe unangezeigte oder unerlaubte Gewerbeausübungen fest. 30 Verfahren mussten die Beamten des Ordnungsamtes wegen unlauterer Werbung durchführen."
Nach Abschluss der Ermittlungen verhängte die Stadt 19 Bußgeldbescheide mit einer Gesamthöhe von insgesamt 19.000 Euro. 57 Verfahren wurden an andere städtische Ämter abgegeben. Darunter waren auch Ermittlungsverfahren gegen 14 Sozialhilfeempfänger, denen Schwarzarbeit nachgewiesen wurde. Bei Kontrollen stellten die Ermittler außerdem acht Ausländer fest, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Nach Hinweisen und Gesprächen haben 29 Schwarzarbeiter ihre Tätigkeiten später offiziell angemeldet. 62 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, 43 wurden eingestellt.
"Insgesamt hat sich die Arbeit der Ermittlungsgruppe bewährt, weil die Bekämpfung von Schwarzarbeit verstärkt wurde und die Tätigkeit in diesem Bereich effektiver ist als früher", betont der Beigeordnete. Schwieriger als erwartet gestaltet sich dagegen der Nachweis eines Missbrauchs von Sozialleistungen, da arbeitende Sozialhilfeempfänger zum Beispiel häufig in Räumen und Häusern tätig sind, die nicht ohne weiteres von der Ermittlungsgruppe betreten werden dürfen. Dadurch ist für die zwei Außendienstermittler auch der konkrete Nachweis zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und der damit verbundenen Entlohnung von Sozialhilfeempfängern nicht einfach.
"Um die Ermittlungen in diesem Bereich zu verstärken, wird die Ermittlungsgruppe künftig noch enger mit dem Stadtordnungsdienst und dem Sozial- und Wohnungsamt zusammenarbeiten", blickt Holger Platz voraus. "Denn Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und verursacht jährlich Schäden in Milliardenhöhe."