Landkreis Leer | Presseinformation

Galli-Viehmarkt 2003: Das Veterinäramt informiert

11. September 2003. Im vergangenen Jahr führten Vorschriften zur Bekämpfung der sogenannten BHV1-Erkrankung bei Rindern (Bovines – Herpes – Virus – Typ 1) dazu, dass beim Galli-Viehmarkt nur wenige Tiere aufgetrieben werden konnten. Die seitdem forcierte Bekämpfung dieser Rinderkrankheit lässt nach Einschätzung des Veterinäramtes in Leer in diesem Jahr wieder einen deutlich höheren Rinderauftrieb erwarten. Denn viele Betriebe seien inzwischen frei von BHV1 oder hätten den Status des kontrollierten Impfbestandes erreicht.

Beim Galli-Viehmarkt dürfen neben den Rindern aus den „BHV1-freien Betrieben“ auch Tiere aus kontrollierten Impfbeständen aufgetrieben werden. Wenn die Rinder aus kontrollierten Impfbeständen über neun Monate alt sind, müssen sie allerdings innerhalb von 14 Tagen vor dem Auftrieb mit negativem Ergebnis untersucht worden sein.

In jedem Fall ist für die beim Galli-Viehmarkt aufgetriebenen Rinder ein amtstierärztliches Attest nötig, das auch die Ohrmarke des jeweiligen Rindes enthält. Eine reine Bestandsbescheinigung über die „BHV1-Freiheit“ reicht nicht aus. Zusätzlich müssen die Herkunftsbestände der Rinder amtlich TBC- und Brucellose-frei sowie leukoseunverdächtig sein. Wenn in den Beständen noch Untersuchungen nötig sein sollten, sollten diese umgehend veranlasst werden, empfiehlt das Veterinäramt.

Schweine dürfen nicht aufgetrieben werden. Die Vermarktung von Kleintieren einschließlich Geflügel ist dem Veterinäramt in Leer anzuzeigen. Bei Hühnern und Truthühnern ist eine fristgerechte Impfung gegen die atypische Geflügelpest erforderlich. Die tierärztliche Impfbescheinigung darüber muss bei der Einlassuntersuchung vorgezeigt werden.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


presse-service.de Landkreis-Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de