Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 30. Oktober 2003

Eike-von-Repgow-Preis 2003 geht an Rechtsgelehrten der FUB

Preisvergabe heute in der Magdeburger Johanniskirche

Magdeburg.

Im Rahmen eines akademischen Festaktes haben Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Prof. Klaus-Erich Pollmann heute den Eike-von-Repgow-Preis vergeben. Die jährlich von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam vergebene Auszeichnung geht in diesem Jahr an Prof. Dr. Friedrich Ebel, Ordinarius für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin.

In seiner Begrüßung würdigte OB Trümper den diesjährigen Preisträger als einen "Nestor der neueren deutschen Forschungen um das Magdeburger Stadtrecht und den hier über Jahrhunderte weitreichend wirkenden Magdeburger Schöffenstuhl".

Die Stifter des Preises würdigen Prof. Ebels grundlegende Editionen zu den Magdeburger Schöffensprüchen, ihren Rechtsquellen und zum Sachsenspiegel. Seine kritischen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen sind bis heute einzigartig und repräsentieren den derzeitigen Stand der Forschungen zum Magdeburger Recht.

Der Eike-von-Repgow-Preis ging bisher an

  • den Leipziger Slawisten Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler
  • den Halleschen Neuzeithistoriker Prof. Dr. Günter Mühlpfordt,
  • die Germanistin, Kultur- und Sprachwissenschaftlerin Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand aus Marburg,
  • den Juristen und Wissenschaftler Prof. Jürgen Goydke aus Karlsruhe sowie
  • den Rechtshistoriker Prof. Dr. Heiner Lück aus Halle.

Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u. a.:

"Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern."

"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."

Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500,00 EUR.

Das Kuratorium nominierte als Preisträger für die nunmehr sechste Preisverleihung Herrn Prof. Dr. Friedrich Ebel, Ordinarius für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin.

Mit der Verleihung des Eike-von Repgow-Preises an Herrn Prof. Dr. Friedrich Ebel möchten Stadt und Universität seine grundlegenden Editionen Magdeburger Schöffensprüche und Rechtsquellen, seine Forschungen zum Magdeburger Recht und Sachsenspiegel sowie die Bemühungen um die Rechtsbeziehungen zwischen Magdeburg und Europa würdigen. Seine kritischen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen sind bis heute einzigartig, sie repräsentieren den derzeitigen Stand der Editionsarbeiten zum Magdeburger Recht. Herrn Prof. Ebel gelang es damit, Magdeburg als Rechtsmetropole in das Bewusstsein der Wissenschaft zurückzurufen. Er leistete und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Erforschung und Bekanntmachung der rechtlichen Impulse, die von Mitteldeutschland nach Europa ausgingen.

Der Titel des Festvortrages des Preisträgers lautet: "Dar sint gesacte gsworen scheppen to, de des rechtes und gerichtes in Sassenlande und so ferne dat geit warden," - Vom Sachsenspiegel-Landrecht zum Magdeburger Recht.

Für die Laudatio konnte der Direktor des Deutschen Historischen Instituts Paris, Herr Prof. Dr. phil. Werner Paravicini, gewonnen werden.

Erstmalig nahmen als Gäste an der Preisverleihung auch Teilnehmer einer internationalen und interdisziplinären wissenschaftlichen Konferenz an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig zum Thema "Rechts- und Sprachtransfer in Mittel- und Osteuropa: Sachsenspiegel und Magdeburger Recht" teil.

Der Festakt zur Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises 2003 bildet den Auftakt der vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt geförderten Konferenz vom 30.10. bis 02.11., an der sich unter Leitung der beiden Eike-von-Repgow-Preisträger Prof. Dr. Heiner Lück und Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler u. a. Wissenschaftler aus Litauen, Polen, Russland, Weißrussland, Ungarn, Estland, der Ukraine und der Slowakei beteiligen.

 

 

Eike von Repgow:

um 1180 geboren

nach 1233 gestorben in Großmühlen /Schönebeck bei Magdeburg

  • Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg

1220-1235 drei Fassungen des "Sachsenspiegels" in niederdeutsch, hochdeutsch und

lateinisch

1225-1231 verfaßte er die "Sächsische Weltchronik", erster historisches Werk in deutscher

Sprache

1233 urkundlicher Nachweis als Zeuge eines Gerichtsvergleiches in Salbke/Magdeburg

  • Repgow besaß ein Haus in der Magdeburger Altstadt und ist um 1233 als Schöffe in einem Gerichtsvergleich in Salbke urkundlich nachgewiesen.

Magdeburger Recht

Der "Sachsenspiegel" ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Es wurde auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg im Jahre 1225 von Eike von Repgow aufgeschrieben.

Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg Stadtrecht und 1188 wird es der Stadt von Erzbischof Wichmann verliehenen. Das Magdeburger Stadtrecht gelangt mit dem Sachsenspiegel als Magdeburger Recht durch Rechtsverleihung nach Osteuropa.

Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltete Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungierte Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschlands. Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden fand das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht in Osteuropa von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie.

Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte wenden sich um Hilfe bei der Rechtsprechung an den Magdeburger Schöffenstuhl.

Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.

Auf den "Sachsenspiegel" aus der Zeit um 1220/1230 nimmt noch das Reichsgericht in den zwanziger Jahren unseres Jahrhunderts Bezug. In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der "Sachsenspiegel" bis zum 31. Dez. 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft und noch im Jahre 1932 stützte das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den "Sachsenspiegel". In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Jahrhundertwende.

Sachsenspiegel und Magdeburger Stadtrecht

Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie. Die von Repgow sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike hat in verschiedenen Diensten gestanden, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Repgow ist nach den Maßstäben seiner Zeit kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus.

Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike umfassende Rechtskenntnisse. Von seinem Lehnsherren wird er motiviert diese Kenntnisse aufzuschreiben.

Er nennt seine Niederschrift den "Spiegel der Sachsen". Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auch auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des "Sachsenspiegels", zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.

Was Eike niederschreibt ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit, in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte und es beruht auf dem Recht der "guten Vorfahren".

Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des "Sachsenspiegels". Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum - Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. - lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der Sachsenspiegel, im Gegensatz zum Stadtrecht, das Landes- und Lehnsrecht. Im "Sachsenspiegel" ist das erste Mal in der Geschichte "Strafrecht" nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.

Der "Sachsenspiegel" ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts private Aufzeichnung eines Rechtskundigen, also kein "Recht" im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach diesen Schriften, also dem Rechtsgebrauch, wird es formales Recht.

Alle Rechtskreise werden im "Sachsenspiegel" berührt. Die Aufzeichnungen beinhalten erstmalig schriftlich fixierte Rechtsgrundsätze für die Königswahl.

Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen in Lübeck und Magdeburg. Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen uns die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen. Hier geht mittelalterliches Recht nahtlos in Recht der Neuzeit über.

Die Bedeutung des "Sachsenspiegels" liegt darin, erste Kodifikation deutschen Rechts in deutscher Sprache zu sein. Deshalb ist es auch ein Buch deutscher Geistesgeschichte und es ist erste deutsche Prosa.

Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vier Fassungen des "Sachsenspiegels", Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen.

Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Sie bezieht sich auf die meisten Repgowschen Texte und ihre Besonderheit liegt darin, dass der Sachsenspiegel damit seinen inhaltlichen Abschluss fand. Insofern ist es völlig legitim, auch im Zusammenhang mit dem "Sachsenspiegel", vom "Magdeburger Recht" zu sprechen.

Es gibt in Deutschland zwei große Denkmäler für Eike von Repgow - eines davon steht in Magdeburg. Es wurde ursprünglich als Brunnen 1937 bis 1938 vom Bildhauer Heinrich Grimm geschaffen.

Seit 1998 verleihen die Otto-von-Guericke-Universität und die Landeshauptstadt Magdeburg gemeinsam den Eike-von-Repgow-Preis. Die bisherigen Preisträger waren

  • 1998 Prof. Dr. Ernst Eichler
  • 1999 Prof. Dr. Günter Mühlpfordt,
  • 2000 Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand
  • 2001 posthum Prof. Dr. Jürgen Goydke
  • 2002 Prof. Dr. iur. Heiner Lück.
  • Darüber hinaus bekam Prof. Dr. Dr. hc. Rolf Lieberwirth 1988 die Repgow-Statuette verliehen und hat den Status eines Preisträgers.




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