Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 04. November 2003

Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters

Magdeburg.

Rothensee wird Anpassungsgebiet

Im Ortskern Rothensee will die Verwaltung eine Anpassungsmaßnahme ausweisen, um städtebauliche Mißstände zu beseitigen und das Wohnumfeld zu verbessern. Nach Beratung in den Ausschüssen liegt der Voruntersuchungsbericht im Dezember dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.

Gemäß Baugesetzbuch kann ein Anpassungsgebiet festgelegt werden, wenn sich aus den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Entwicklung in einem im Zusammenhang bebauten Gebiet Maßnahmen zur Anpassung an die vorgesehene Entwicklung ergeben.

Durch die in der Zone I des Entwicklungsgebietes Rothensee entstandenen Arbeitsplätze ist ein erhöhter Bedarf an Wohnungen in unmittelbarer Nähe - also in der Ortslage Rothensee - zu verzeichnen.

Im Ortskern von Rothensee findet sich neben Einfamilienhausbebauung auch Geschosswohnungsbau. Dieser ist jedoch im Bereich Badeteich-, Forsthaus- und Eschenröder Straße in einem desolaten Zustand und weist deshalb einen sehr hohen Leerstand auf. Mit ihrem negativen Erscheinungsbild wirken sich diese Bauten nachhaltig störend auf die gesamte Ortslage aus. Durch Abriss, Sanierung und Freiflächengestaltung soll ein verbessertes Umfeld geschaffen werden, das positiv auf die übrige Ortslage einwirken soll. Zugleich soll - insbesondere durch die Sanierung der Wohnblöcke - die Einwohnerzahl stabilisiert und ausreichend Wohnraum für die in der Zone I Beschäftigten bereitgestellt werden.

Hierzu fanden vorbereitende Untersuchungen statt. Im Ergebnis soll ein Anpassungsgebiet in dem Bereich festgelegt werden, in dem die größten städtebaulichen Mißstände bestehen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Betroffenen hat stattgefunden. Ebenso wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt. Die hier geäußerten Bedenken und Anregungen wurden in den Voruntersuchungen berücksichtigt. Die Maßnahmen im zukünftigen Anpassungsgebiet sollen vor allem durch die Wohngebäudeeigentümer erbracht werden. Diese können dafür besondere steuerliche Abschreibungen in Anspruch nehmen.

 

Sanierung der BbS Krökentor

In der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wurde die HU-Bau (Kostenrahmen) für die Sanierung der Fundamente der Berufsbildenden Schule III am Kökentor bestätigt. Die Eildrucksache steht bereits am Donnerstag auf der Tagesordnung des Stadtrates. Für die Sanierung der Gründung, die notwendig ist, um das Gebäude zu sichern, stellt die Stadt 1,5 24 Mio. Euro bereit. Zur Deckung der Kosten werden u.a. Mittel aus dem vom Arbeitsamt geförderten Programm zur Instandsetzung von Schulen eingesetzt.

Bereits die Errichtung des Gebäudes A der heutigen BbS III ist in den Jahren 1905 bis 1907 unter fehlerhaften statischen Annahmen erfolgt. So liegen schon aus den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts Berichte über konstruktive Schäden vor, die auf die ungenügende Gründung des Gebäudes über einem ehemaligen, später verfüllten Steinbruch zurückzuführen sind. In den Jahren 1998 bis 2001 wurden die Gebäudeteile B und C der BbS III mit einem finanziellen Aufwand von 28,56 Mio. DM (14,60 Mio. EUR) saniert.

Für die bekanntermaßen problematische Gründung des Gebäudes A ist im Jahr 1997 eine "Gutachterliche Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Gründung" gefertigt worden, die durch eine Variantenuntersuchung vom Dezember 2002 präzisiert wurde. Diese Variantenuntersuchung kam zum Ergebnis, dass eine Nachgründung der versagenden Gründungsplatte mittels vorspannbarer Stabverpresspfähle mit Rohrtraggliedern empfohlen wird. Auf Grund dieser Empfehlung wurde entsprechend dieser Sanierungsvariante im Oktober 2003 die HU-Bau für die Nachgründung und Gebäudesicherung vorgelegt.

Am 29. Sept. 2003 wurde durch das Bauordnungsamt eine Ordnungsverfügung erlassen, die aufgrund des "unzureichenden baulichen Zustandes" die Nutzung des Gebäudes A als Unterrichtsgebäude per 03.10.2003 untersagt. Der Unterricht für ca. 300 Schüler findet seit dem 13. Okt. 2003 in der als Ausweichquartier genutzten ehemaligen Grundschule Gneisenauring 37 statt. Das Kommunale Gebäudemanagement der Stadt erarbeitet zurzeit eine Vorlage zur umfassenden, die beschriebenen Nachgründungsmaßnahmen nicht beinhaltenden Sanierung des Gebäudes A der BbS III. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand muss dafür von einem weiteren Finanzbedarf in Höhe von etwa 7,0 Mio. EUR ausgegangen werden.

 

Neue Abfallgebührensatzung

Die Abfallgebührensatzung der Stadt soll zum 1. Januar 2004 geändert werden, da der Kalkulationszeitraum dann abläuft. Mit der Neukalkulation für 2004 ändern sich die Gebühren für die regelmäßige Abfallentsorgung ( Rest- und Bioabfall) nicht. In den Gebühren für die regelmäßige Entsorgung ist weiterhin die zweimalige Sperrmüllentsorgung pro jahr auf Antrag enthalten. Eine der Sperrmüllentsorgungen kann künftig für die Entsorgung von Strauch- und Baumschnitt genutzt werden. Die Deponiegebühren für Großanlieferer sinken durchschnittlich um ein Drittel, dafür werden für die Anlieferung von Kleinmengen künftig Gebühren fällig. Lediglich Grünabfälle können weiterhin kostenlos abgeliefert werden.

Der Entwurf der neuen Abfallgebührensatzung wurde heute in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt, nach Beratung in den Ausschüssen entscheidet der Stadtrat im Dezember.

 

Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69

 

 




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