Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 12. November 2003

Ortstermin mit Bürgern und Politikern zum Bebauungsplan "Am Polderdeich Ost"

Magdeburg.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung im September wurde seitens der Bürger bzw. Grundstücksbesitzer ein Ortstermin gewünscht, um die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vorgetragenen Bedenken zur Planung vor Ort mit Betroffenen und Politikern zu diskutieren. Dieser Ortstermin mit Bürgern und Politikern findet am 19. November um 16.00 Uhr. Treffpunkt ist die Schrotebrücke Kastanienstraße/Schöppensteg. Im Anschluss besteht bei Bedarf die Möglichkeit, in den Räumen des Humboldt-Gymnasiums zur Thematik weitere Diskussionen zu führen.

Zu diesem Termin wurden eingeladen die Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Magdeburg, die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr wirkenden Stadträte, der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft sowie Vertreter der Stadtverwaltung.

Hintergrund:

Der Stadtrat beschloss am 09.01.03 die Aufstellung des B-Planes "Am Polderdeich Ost" mit dem Planungsziel, ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, dabei für den Bereich südlich und südwestlich des Polderdeich-Seitenweges über den bereits nach § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) zulässigen Umfang hinausgehend Baurecht vor allem für den Einfamilienhausbau zu schaffen, die Erschließung des Gebietes zu verbessern und insgesamt die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen seitens des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft erhebliche Bedenken ein. Die Baulandausweisung im Plangebiet wurde abgelehnt aufgrund des schlechten Zustands des Schrotedeichs und der Höhenlage des Plangebietes.

Die fachliche und sachliche Bewertung durch die Ämter des Baudezernates lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das gesamte Bebauungsplangebiet und angrenzende Flächen sind gefährdet durch die Schrote, die im betreffenden Abschnitt eingedeicht ist. Der Deich genügt nicht den Anforderungen, ist nicht DIN-gerecht und befindet sich in nicht ausreichendem baulichen Zustand. Mit einer Erneuerung bzw. grundhaften Sanierung ist gem. Aussage des hierfür zuständigen Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft auf absehbare Zeit nicht zu rechnen (mind. 10 Jahre).
  • Bei Starkregen, Rückstau von Ohre, Elbe u.ä. besteht die potentielle Gefahr der Überflutung über die Deichkrone, außerdem muss mit Dammbrüchen gerechnet werden. Aufgrund der Höhenlage der Sohlhöhen der eingedeichten Schrote und des östlich anschließenden Geländes (damit das B-Plan-Gebiet eingeschlossen) muss mit Überflutung in nicht näher bestimmbarem Umfang und Zeitabschnitt gerechnet werden. Aufgrund der Eindeichung ist zwar der Bereich kein förmlich ausgewiesener Überschwemmungsbereich, dennoch besteht eine permanente Gefährdung.
  • Eine Lösung der Problematik durch "Aufschüttung" der Bauflächen und Ausschluss von Kellern oder durch andere bauliche Vorkehrungen an den Gebäuden selbst ist nicht geeignet, da durch Vernässung, Unterspülung u.ä. dennoch mit baulichen Schäden zu rechnen wäre. Das Haftungsrisiko für die Gemeinde als Planungsträger ist zu groß. Bei Festsetzung von Baugebieten im förmlichen B-Plan-Verfahren muss die Gemeinde die auftretenden Probleme lösen. Ist dies nicht möglich, kann kein Bauland ausgewiesen werden.

  • Damit müsste der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan aufgehoben werden, da sich die Planungsziele nicht realisieren lassen. Nachfolgend würde das Plangebiet seinen Status wie vor der Planaufstellung wiedererlangen, d.h., Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 34 und 35 BauGB (Bauen im unbeplanten Innen- und Außenbereich). Vorhaben im ehemaligen Plangebiet, die nach § 34 BauGB zulässig sind, können errichtet werden, darüber hinaus bleibt der Bereich Gartenland. Insbesondere der südliche und südwestliche Teil des Plangebietes könnte dann nicht bebaut werden. Der Hochwasserschutz hat im unbeplanten Bereich einen anderen Stellenwert, als im Bebauungsplangebiet. Die Stadt als Genehmigungsbehörde hat hier nicht das Haftungsrisiko bei ggf. eintretenden Hochwasserschäden, wie bei Bebauungsplangebieten mit förmlicher Baulandausweisung.

Vor Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses muss das Abwägungsmaterial zusammengestellt werden. Da bereits vor der Planaufstellung bekannt war, dass es ein großes Interesse der betroffenen Grundstücksbesitzer gibt, ihre Parzellen zu Bauland zu entwickeln, wurde zur Information der Bürger und zur förmlichen Entgegennahme von Anregungen die frühzeitige Bürgerbeteiligung als Bürgerversammlung am 04.09.03 durchgeführt. Im Ergebnis lassen sich folgende wesentliche Meinungsäußerungen zusammenfassen:

  1. Die Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft wird von den Bürgern inhaltlich bzw. sachlich angezweifelt. Sowohl beim Jahrhunderthochwasser von 2002, als auch beim Hochwasser von 1977 (mit Deichbruch des Schrotedeichs), als auch beim Hochwasser von 1954 stand im Plangebiet niemals Wasser.
  2. Die Bürger wünschen einen Ortstermin mit Vertretern der Politik und mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft.
  3. Die Stadtpolitiker sollen sich beim Land einsetzen für eine Umschichtung von Mitteln, um den Schrotedeich mittelfristig in einen Zustand zu versetzen, der die Baulandausweisung bzw. Bebauungsplanaufstellung gestatten würde.

Die Verwaltung schlug deshalb dem Ausschuss vor, einen entsprechenden Ortstermin mit den Bürgern vorzubereiten. Weiterhin wird vorgeschlagen, seitens der Stadt auf den Landesbetrieb einzuwirken, um die notwendigen Baumaßnahmen am Schrotedeich in das Deichsanierungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt mittelfristig aufzunehmen. Außerdem ist zu prüfen und zu entscheiden, ob das Planaufstellungsverfahren weiterbearbeitet werden kann oder ob ein Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses herbeizuführen ist.

 




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