Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 28. November 2003

Rückstausicherung von Entwässerungsanlage überprüfen

Abwasserbetrieb empfiehlt Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern:

Zur Vermeidung von Schäden durch einen Abwasserrückstau erinnert der Städtische Abwasserbetrieb Magdeburg alle Grundstücksbesitzer und Hauseigentümer an die in der Entwässerungssatzung verankerte Pflicht zur Rückstausicherung bei im Keller vorhandenen Entwässerungseinrichtungen.

Vor allem bei starken Niederschlägen kann die Kanalisation die Wassermengen nicht immer vollständig aufnehmen und ableiten. Dadurch kann der Wasserspiegel in einzelnen Kanalabschnitten, Netzteilen, Einstiegsschächten, Fallrohrleitungen und Hausanschlusskanälen bis zur Rückstauebene, die sich in der Regel auf Höhe der Straße befindet, ansteigen. Zur Vermeidung eines Rückstaus von Abwasser, der häufig mit Problemen wie Verschmutzung, Geruchsbelästigung und Kosten verbunden ist, sollten Grundstückseigentümer den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Entwässerungsanlagen und ihrer Rückstausicherung überprüfen.

Eigentümer von Häusern und Grundstücken mit Entwässerungseinrichtungen in Kellern, die noch keine Rückstausicherung haben, sind verpflichtet, diese einbauen zu lassen. Die Rückstausicherungen müssen den DIN-Normen EN 12056 und DIN 1986-10 entsprechen. Weitere Informationen dazu sind auf den Internetseiten des Städtischen Abwasserbetriebes unter www.magdeburg.de zu finden.

 

Bei Rückfragen: Ronald Göbke, Städtischer Abwasserbetrieb Magdeburg, Tel.: 03 91/53 79 66 12




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Stadt Magdeburg
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