Landkreis Leer | Presseinformation

Wenn wegen Glatteis die Schule ausfällt

Rundfunkdurchsagen beachten, im Internet nachsehen, im Zweifel selbst entscheiden

Landkreis Leer - 09. Dezember 2003. Bei winterlichen Temperaturen kann sich schnell einmal wieder die Frage stellen, ob der Schulunterricht wegen Glatteis ausfallen muss. "Auf Rundfunkdurchsagen achten, im Internet nachsehen und im Zweifel selbst entscheiden", empfiehlt die Kreisverwaltung in Leer. Schulausfall könne eigentlich nur dann die Folge sein, wenn es durch so genannten Eisregen morgens plötzlich und nicht nur an einigen Stellen zu extremer Glättebildung ("Blitzeis") komme und Straßen und Bürgersteige nicht mehr rechtzeitig wirksam gestreut werden könnten.

Eine solche Ausnahmesituation wird den Verantwortlichen der Kreisverwaltung über ein Frühwarnsystem mitgeteilt. Daran sind in der Kreisverwaltung Mitarbeiter des Schulamtes, des Amtes für Kreisstraßen, der Einsatzleitstelle und die Polizei beteiligt. Wenn der Vorschlag des Schulamtes dann "Schulausfall" lautet und der Landrat abschließend so entscheidet, wird dies sofort dem Lagezentrum der Polizei in Oldenburg mitgeteilt, das dann auf dem vorgeschriebenen Weg für die Weitergabe an den Rundfunk sorgt.

Damit Schüler und Eltern so früh wie möglich informiert werden, wird der Landkreises sich zusätzlich auch direkt mit den Sendern in Verbindung setzen und eine Information in das Internet geben. Unter "www.landkreis-leer.de" wird dann ein Schulausfall bereits auf der Startseite im Ticker zu lesen sein.

Alle betroffenen Schüler und Eltern - so Landrat Bernhard Bramlage - sollten sich aber auch darüber bewusst sein, dass bei weit über 20.000 Schülerinnen und Schülern im Landkreis Leer bei extremen Wettersituationen niemals alles vollständig und für alle zufriedenstellend geregelt werden könne. Besondere Probleme gebe es immer dann, wenn extreme Glätte erst einsetze, wenn die ersten Schüler und Busse bereits unterwegs seien. Das sei in einigen Gegenden schon vor 6.30 Uhr der Fall.

Auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet wurde: Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst, ob sie ihre Kinder überhaupt in die Schule schicken wollen. Wenn im umgekehrten Fall trotz eines allgemeinen Unterrichtsausfalls Schüler zur Schule kommen, wird dort für Aufsicht und Betreuung gesorgt.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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