Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 15. Dezember 2003

Änderung der Zahlweise für die Hundesteuer

Mit Beginn des neuen Jahres ist die Hundesteuer jährlich zum 1. Juli eines jeden Jahres zu zahlen. Das hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am 4. Dezember 2003 beschlossen. Eine Änderung der Fälligkeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür ist ein entsprechender Antrag mit einer kurzen schriftlichen Begründung beim Stadtsteueramt, 39090 Magdeburg, einzureichen. Die Zahlung der Hundesteuer soll zur Einsparung von Kosten per Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen.

Alle Steuerpflichtigen erhalten im Januar 2004 einen neuen Steuerbescheid, der bis auf Widerruf gültig ist. Die Hundemarken bleiben unverändert gültig. Für Rückfragen zur Hundesteuer stehen die Mitarbeiter des Stadtsteueramtes im Katzensprung 2 telefonisch unter den Rufnummern 0391/5 40 25 94 und 0391/5 40 26 23 oder persönlich während der Sprechzeiten des Amtes zur Verfügung. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
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