Zum 1. Januar 2004 gibt es in der Landeshauptstadt Magdeburg folgende Änderungen bei städtischen Gebühren und Entgelten:
1. Abwassergebühren
2003 2004
Gebühren für die Einleitung
von Schmutzwasser 2,27 EUR/m³ 2,11 EUR/m³
Gebühren für die Einleitung von Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben von Grundstücken, die dem dauernden Wohnen bzw. gewerblichen Zwecken dienen
2,27 EUR/m³ 2,11 EUR/m³
(+ggf. Mehraufwendungen, Sonderleistungen)
Gebühren für die Behandlung im Klärwerk Gerwisch (Direkteinleitung)
0,81 EUR/m³ 0,76 EUR/m³
Gebühren für die Einleitung
von Niederschlags- bzw.
Oberflächenwasser 0,96 EUR/m³ 0,90 EUR/m³
- Abfallgebühren
Die Deponiegebühren werden gegenüber 2003 auf durchschnittlich 64 % gesenkt.
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Abfallart |
Gebühr 2003
(EUR/t) |
Gebühr 2004
(EUR/t) |
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Sperrmüll |
136,40 |
91,25 |
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Baustellenabfälle |
122,80 |
60,30 |
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Garten- und Parkabfälle |
136,50 |
69,50 |
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Vermischte Restabfälle |
133,60 |
73,70 |
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Asbestabfälle |
88,30 |
72,15 |
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Bauschutt/Bodenaushub |
87,70 |
48,60 |
Für die Anlieferung von Abfällen (außer Asbest) bis zu einer Menge von einem halben Kubikmeter werden keine Gebühren erhoben. Die Abgabe von Grünabfällen (Garten- und Parkabfälle) ist bis zu einer Menge von einem Kubikmeter gebührenfrei. Bei Anlieferung von Mengen über einem halben bis zu einem Kubikmeter (außer Asbest sowie Garten- und Parkabfälle) wird eine Gebühr von 10,00 EUR erhoben. Die Mindestgebühr je Anlieferung bei Mengen über einem Kubikmeter beträgt 10,00 EUR.
Die Gebühren für die Hausmüll- und Bioabfallentsorgung bleiben unverändert. Für den Austausch von Behältern bei Veränderung des Behältervolumens wird eine Gebühr von 14,00 EUR je Behälter erhoben. Der Austausch vorhandener gegen gereinigte Behälter kostet statt bisher 14,70 EUR nur noch 12,80 EUR.
Neu im Angebot ist die Abfuhr von Grünabfällen, Baustellenabfällen, Bau- und Abbruchholz, Bauschutt und Bodenaushub. Das Angebot an Containergrößen wurde erheblich erweitert.
3. Krippengebühren
2003 2004
unter 5 Stunden
(bei einem Kind pro Familie) 90 EUR/Monat 108 EUR/Monat
über 5 Stunden
(bei einem Kind pro Familie) 120 EUR/Monat 150 EUR/Monat
unter 5 Stunden
(bei zwei Kindern pro Familie)
60 Euro/Monat/Kind 72 EUR/Monat/Kind
über 5 Stunden
(bei zwei Kindern pro Familie)
80 EUR/Monat/Kind 100 EUR/Monat/Kind
Wichtiger Hinweis für alle Eltern: Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Abbuchung der Gebühren für die Kita-Betreuung (Krippe und Kindergarten) im kommenden Monat nicht am 3. Januar, sondern erst am 15. Januar 2004. In den Folgemonaten werden die Gebühren planmäßig spätestens am dritten Werktag des Monats abgebucht.
4. Zooeintritt
2003 2004
Erwachsene: 4,00 EUR 5,00 EUR
Kinder (von 3 bis 15 Jahren) 2,00 EUR 2,50 EUR
Schüler (ab 16 Jahre), Studenten,
Schwerbehinderte: 2,00 EUR 3,00 EUR
Kindergruppen (ab 10 Kinder),
pro Kind: 1,50 EUR 2,00 EUR
Kleine Familientageskarte: 7,00 EUR 10,00 EUR
Große Familientageskarte: 10,50 EUR 14,00 EUR
Jahreskarten (Beispiele)
Erwachsene: 20,50 EUR 26,00 EUR
Kinder (von 3 bis 15 Jahren): 12,00 EUR 15,00 EUR
Schüler (ab 16 Jahre), Studenten,
Schwerbehinderte: 22,00 EUR
Neu sind:
Familiensamstage im Winter: Erwachsene 3,00 EUR, Kinder 1,50 EUR
Sonderpreise ab 16:00 Uhr (täglich): Erwachsene 3.00 EUR, Kinder 2.00 EUR
5. Betriebskosten für Sportstätten
Vereine, die nicht eigenständig Sportstätten unterhalten und bewirtschaften und bei denen weniger als 50 Prozent der Mitglieder jünger als 18 Jahre sind, werden künftig an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligt. Vereinen, die Behindertensportgruppen zu ihren Mitgliedern zählen, werden für diese Gruppen die Betriebskosten erlassen.
6. Zahlweise für die Hundesteuer
Mit Beginn des neuen Jahres ist die Hundesteuer jährlich zum 1. Juli eines jeden Jahres zu zahlen. Eine Änderung der Fälligkeit ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür ist ein entsprechender Antrag mit einer kurzen schriftlichen Begründung beim Stadtsteueramt, 39090 Magdeburg, einzureichen. Die Zahlung der Hundesteuer soll zur Einsparung von Kosten per Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen. Alle Steuerpflichtigen erhalten im Januar 2004 einen neuen Steuerbescheid, der bis auf Widerruf gültig ist. Die Höhe der Hundesteuer bleibt unverändert.
Alle Änderungen basieren auf Beschlüssen des Stadtrates bzw. des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Zoo.
7. Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unverändert:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 250 von Hundert
Grundsteuer B (für Grundstücke) 450 von Hundert
Gewerbesteuer: 450 von Hundert
Folgende Vorschläge der Verwaltung stehen in den kommenden Monaten auf der Tagesordnung des Stadtrates:
1. Änderung der Verwaltungskostensatzung
Die Landeshauptstadt Magdeburg passt ihre Verwaltungskostensatzung den geänderten gesetzlichen Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt an. Künftig können - entsprechend der Landesregelung - für Widerspruchsbescheide Gebühren erhoben werden, sofern der Widerspruch zurückgewiesen wird. Bislang war dies nur bei gebührenpflichtigen Verwaltungsakten möglich. Die Höhe der zu erhebenden Kosten pro abgewiesenen Widerspruch ist abhängig vom Aufwand und kann zwischen 6,00 und 510,00 EUR schwanken. Der Stadtrat entscheidet im Januar 2004.
2. Feuerwehr-Gebührenordnung
Die Gebühren für die Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr sollen erhöht werden. Dies betrifft beispielsweise Fehlalarmierungen, Nachbarschaftshilfe, das Auspumpen von Kellern oder das Einfangen von Tieren. Entsprechend dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes ist der Einsatz der Feuerwehren bei Bränden, Notständen und Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren bei Lebensgefahr unentgeltlich. Für alle anderen Leistungen erhebt die Verwaltung Gebühren zur anteiligen Deckung der Kosten. Der Stadtrat entscheidet auf seiner Sitzung im Januar.
3. Eintritt in die Magdeburger Museen
Die Landeshauptstadt Magdeburg plant, den Besuch aller Einrichtungen der Magdeburger Museen (Kulturhistorisches Museum, Naturkundemuseum, Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen und Technikmuseum) grundsätzlich ohne Eintritt zu ermöglichen. Bei aufwendigen Ausstellungen, Sonderausstellungen, Führungen sowie bei Veranstaltungen und Seniorenprogrammen soll je nach Aufwand ein Kostenbeitrag erhoben werden. Über die neue Entgeltordnung der Magdeburger Museen entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im Februar 2004.