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Leverkusen, 26. Januar 2004

Nutzung Tillmanns Loch: Restaurationsbetrieb in kleinerm Umfang möglich

Stadt wird mit potentiellen Betreibern nach Lösungen suchen

Eine Großgastronomie mit Festsaal ist nach Auffassung der Bezirksregierung im Landschaftsschutzgebiet „Tillmanns Loch nicht möglich, sehr wohl aber ein kleineres gastronomisches Angebot. Dies hat die Bezirksregierung zwischenzeitlich der Stadt Leverkusen mitgeteilt. Angesichts der von einem Festsaal ausgehenden Geräuschimmissionen und des zu erwartenden Verkehrs kann die Bezirksregierung einem derartigen Vorhaben auch weiterhin nicht zustimmen.

 

Einer Nutzung des unter Denkmalschutz stehenden Fabrikgebäudes könne aber zugestimmt werden, wenn dem Natur- und Denkmalschutz entsprechend Rechnung getragen werde, so dass eine kleinere gastronomische Lösung nicht ausgeschlossen ist. Dementsprechend wird die Stadt Leverkusen mit potentiellen Betreibern nun- mehr nach einer  tragfähigen Lösung für „Tillmanns Loch“ suchen. Die Bezirksregierung hat der Stadt Leverkusen für ein tragfähiges Konzept auch weiterhin ihre Beratung zu gesagt.

 



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