Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 11. Februar 2004

Geflügelbestände im Veterinäramt anmelden!

Bund erweitert Vorsorge gegen Geflügelpest

Magdeburg.

Das Bundesverbraucherministerium hat zur Vorsorge gegen die Geflügelpest eine Eilverordnung erlassen, die den Haltern von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben ab sofort die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige ihres Geflügelbestandes auferlegt. Eine Pflicht zur Anzeige von Hühnerhaltungen besteht bereits seit längerem.

Geflügelhalter, die ihre Tiere in der Landeshauptstadt Magdeburg halten, richten ihre Anzeige bitte an das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadtverwaltung, Lübecker Str. 32, 39124 Magdeburg. Nach den Rechtsbestimmungen muss die Anzeige Name und Anschrift des Tierhalters, die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und die genaue Anschrift des Standortes des Geflügels enthalten. Für gehäufte Todesfälle und erhebliche Leistungsdepressionen ist die Anzeigepflicht des Tierhalters nach dem Tierseuchengesetz erweitert worden.

Darüber hinaus ist durch die am 8. Februar 2004 in Kraft getretene "Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest" für alle Geflügelhalter die Pflicht zur Führung eines Registers geregelt. In diesem Bestandsregister müssen unter anderem Angaben zum Bestandszugang und zum Abgang von Geflügel aus dem Bestand unverzüglich dokumentiert werden.

Weitere Informationen zu den Neuregelungen für die Geflügelhaltungen sowie zu Fragen des Tier- und Seuchenschutzes erteilt für Magdeburger Tierhalter auf Wunsch das Gesundheits- und Veterinäramt telefonisch unter 540 62 00.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
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