Landkreis Leer | Presseinformation

Kfz-Zulassung nur mit Bankeinzug

Land will Aufwand bei der Kfz-Steuer senken

Leer - 12. Februar 2004. Wer beim Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug zulassen oder ummelden will, muss in Zukunft auch gleich eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt unterschreiben. Das hat das Niedersächsische Verkehrsministerium vom 1. März an verbindlich vorgeschrieben, weil immer mehr Fahrzeughalter ihre Steuern nicht bezahlen. Die Finanzämter müssten die Gelder dann oftmals aufwändig einziehen.

Wer kein Konto hat, muss vor der Kfz-Zulassung eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt besorgen. Nur Fahrzeughalter, die eine Bescheinigung über eine Steuerbefreiung vorlegen, brauchen weder eine weitere Bescheinigung vom Finanzamt noch müssen sie eine Einzugsermächtigung unterschreiben.

Das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Leer weist auf die vom Land vorgeschriebenen Neuregelungen hin, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Zulassung kommen muss. Wenn mit der Zulassung des eigenen Fahrzeuges jemand anders beauftragt wird, braucht der Bevollmächtigte in Zukunft neben der schriftlichen Vollmacht auch eine ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. Formulare dafür gibt es in der Zulassungsstelle, und sie können auch im Internet unter www.landkreis-leer.de heruntergeladen werden.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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