Regelmäßig wiederkehrende öffentliche Verlautbarungen eines Landwirts aus dem Overledingerland mit Vorwürfen gegen das Veterinäramt des Landkreises Leer hat die Kreisverwaltung jetzt zum Anlass für einige Klarstellungen genommen:
Leer - 11. März 2004. "Die Behauptung, der Landkreis habe dem Landwirt im September 2002 insgesamt 150 Rinder weggenommen, ist schlichtweg falsch", schreibt die Kreisverwaltung. Als es zu der von dem Landwirt verursachten Pfändung des Bestandes gekommen sei, habe es nachweislich nur 115 Rinder aller Altersklassen auf dem Hof gegeben. Das habe selbst der Anwalt des betroffenen Landwirts im Rahmen eines der laufenden Klageverfahren so vorgetragen. Als die gepfändeten 115 Tiere ordnungsgemäß vermarktet worden waren, blieben allerdings noch 35 weitere Tiere im sogenannten "HIT-Register" gemeldet. "Nur der Landwirt selbst kann Auskunft über den Verbleib dieser Tiere geben", so die Kreisverwaltung. Der Landwirt hatte zuvor in Pressemitteilungen versucht, angeblich durch das Handeln der Behörde "verschwundene" 35 Rinder mit der BSE-Problematik in Verbindung zu bringen.
Gegen den Landwirt war seinerzeit ein Rinderhaltungsverbot aufgrund schwerer tierschutzrechtlicher Mängel verfügt worden. In der Folgezeit wurde durch den Landkreis auch mehrere Zwangsgelder festgesetzt, und schließlich kam es zur Pfändung. Inzwischen hat der Landwirt versucht, mit einem Antrag auf "einstweiligen Rechtsschutz" zu erreichen, dass er für die Dauer der noch laufenden Klageverfahren wieder Rinder halten darf. Sein Antrag blieb jedoch erfolglos, weil sowohl das Verwaltungsgericht Oldenburg als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nach einer ersten Überprüfung von den tierschutzwidrigen Zuständen im Betrieb des Landwirts überzeugt waren. Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass ohne das mit sofortiger Wirkung verfügte Rinderhaltungsverbot die ernsthafte Gefahr bestanden hätte, dass den Tieren weiterhin erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden wären.
Auch die Bezirksregierung Weser-Ems hat sich bereits umfassend mit der Angelegenheit befassen müssen. Der Landwirt hatte im Rahmen des Verfahrens immer wieder Vorwürfe gegen die Mitarbeiter des Landkreises erhoben. Erst vor kurzem wurde dem Landwirt auf seine Beschwerde hin mitgeteilt, dass die Amtstierärzte des Landkreises "ihrer Sorgfaltspflicht in vollem Umfang und darüber hinaus" nachgekommen seien. Es gäbe keinen Zweifel daran, dass der Landkreis die ihm obliegenden Aufgaben des Tierschutz- und Tierseuchengesetzes in Bezug auf die damals in Obhut des Landwirts befindlichen Tiere angemessen und korrekt durchgeführt habe. Auch zu der Behauptung des Landwirts, der Zustand der Tiere sei nicht auf Fehler im Betrieb, sondern durch eine Botulismusinfektion verursacht, nahm die Bezirksregierung dabei Stellung. Sie verwies ihn darauf, dass nach veterinärmedizinischer Fach- und Lehrmeinung für das Krankheitsbild der Botulismusinfektion eine unzureichende Futterversorgung und ungenügende hygienische Verhältnisse verantwortlich seien.
Es sei natürlich nicht auszuschließen, so der Landkreis, dass der Landwirt in einem seiner angestrengten umfangreichen Gerichtsverfahren in dem einen oder anderen Punkt formal Recht bekommen könnte. "Das ändert nicht im Geringsten etwas daran, dass das Rinderhaltungsverbot nicht nur rechtmäßig, sondern vor allem absolut notwendig war und unter gleichen Bedingungen wieder so verhängt werden würde", so der Landkreis abschließend.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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