Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hat heute das ehrenamtliche Engagement der Magdeburger Schiedspersonen gewürdigt. Bei einem Gespräch mit 18 Schiedsleuten und einem Vertreter des Magdeburger Amtsgerichtes im Neuen Rathaus lobte der Oberbürgermeister den Einsatz und die Verantwortung der ehrenamtlichen Schlichter. In der Landeshauptstadt sind derzeit 27 Schiedspersonen in zehn Schiedsstellen tätig.
"Die Bereitschaft, Rat suchenden Mitbürgern zum Schlichten von Streitigkeiten die eigene Freizeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, verlangt eine Motivation, die heute nicht mehr selbstverständlich ist", hob Dr. Lutz Trümper das Engagement der Schiedspersonen hervor. "Ihre Tätigkeit ist ein gutes Beispiel dafür, wie Bürger in Magdeburg ehrenamtlich das gesellschaftliche Leben aktiv mitgestalten können."
Sieben der insgesamt zehn Magdeburger Schiedsstellen arbeiten mit jeweils einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, drei Schiedsstellen sind mit je einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter besetzt. Gewählt werden die Magdeburger Schiedspersonen vom Stadtrat für fünf Jahre. Die anschließende Berufung nimmt der Direktor des Magdeburger Amtsgerichtes vor. Das Gericht hat gleichzeitig auch die Fachaufsicht.
In den Schiedsstellen führen die Schiedspersonen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist in bestimmten Rechtsstreitigkeiten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. über die Errichtung eines Zauns oder überhängende Zweige), vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 750 Euro und Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug (z. B. Beleidigungen und Verleumdungen, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden).
Eine Klage bei Gericht kann in den genannten Fällen nur eingereicht werden, wenn bei einem Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden konnte. Zuständig für ein Schiedsverfahren ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner wohnt. Eingereicht werden muss dafür ein Schlichtungsantrag, in dem der strittige Sachverhalt kurz geschildert und das Schlichtungsanliegen formuliert wird.
Eine vollständige Übersicht der zehn Magdeburger Schiedsstellen mit Ansprechpartnern und Telefonnummern ist im Internet unter www.magdeburg.de zu finden. Anträge oder Beratungswünsche können schriftlich an die jeweilige Schiedsstelle gerichtet oder zu den Beratungsstunden abgegeben werden. Diese sind jeweils am zweiten Mittwoch im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr.