Magdeburg.
Jahresabschluss 2002 der Stadthallen GmbH
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2002 der Magdeburger Stadthallen GmbH liegt vor. Er wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeister zur Kenntnis genommen und geht nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen in den Stadtrat. Die Verwaltung empfiehlt, die Gesellschaftervertreter anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen und sowie Aufsichtsrat und Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2002 zu entlasten.
Wirtschaftsprüfer für NKE
Zum Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2003 der Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH soll die BDO Deutsche Warentreuhand bestimmt werden. Der Stadtrat muss dem nach Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss noch zustimmen.
Geschäftsführer für GISE und AQB
Die Verträge der Geschäftsführer für die städtischen Beschäftigungsgesellschaften GISE und AQB sollen verlängert werden. Die Verwaltung schlägt vor, Ursula Fahtz für weitere drei Jahre bis zum 31.12.2007 zur Geschäftsführerin der Gemeinnützigen Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mbH (AQB) und Dr. Reinhard Kuhne bis zum 31.12.2007 zum Geschäftsführer der Gesellschaft für Innovation, Sanierung und Entsorgung mbH (GISE) zu bestellen. Entscheiden müssen darüber die Gesellschaftsgremien.
Übertragung des Literaturhauses an Verein
Für das Literaturhaus in der Buckauer Thiemstraße gibt es einen neuen Träger. Sofern der Stadtrat zustimmt, soll die Einrichtung zum Januar 2005 an den Verein "Literaturhaus Magdeburg e.V." übertragen werden. Der Stadtrat hatte im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Vorjahr beschlossen, für das Haus einen freien Träger zu suchen. Gebäude und Grundstück in der Thiemstraße werden dem neuen Träge nach Abschluss der vorgesehenen Sanierung überlassen. Für die Betreibung des Literaturhauses erhält der Verein ab 2005 rund 145.000 Euro jährlich für Personal- und Sachkosten. Durch die Übertragung reduzieren sich die Aufwendungen zur Betreibung des Hauses um 1500 Euro jährlich. Zudem wird der Verein beauftragt, Fördermöglichkeiten für das Literaturhaus zu erschließen.
Bebauungspläne
Der B-Plan "Abstiegskanal Süd" soll geändert und erneut öffentlich ausgelegt werden. Für weitere Planungen der Hafen GmbH in diesem Bereich müssen die Festsetzungen zu den Bau- und Verkehrsflächen angepasst werden. Der B-Plan wird künftig unter dem Namen "Rothenseer Abstiegskanal" weitergeführt, was der Bezeichnung im amtlichen Stadtplan entspricht.
Zum B-Plan "Große Diesdorfer Straße/Am Schroteanger" hat die Verwaltung die von Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise abgewogen und schlägt vor, ihnen teilweise zu folgen. Danach soll der B-Plan als Satzung beschlossen werden. In dem Areal nördlich der Diesdorfer Straße (Höhe Westfriedhof) sollen auf einem ehemaligen Firmengelände Wohngebäude entstehen.
Zum Vorentwurf des B-Planes "Niegripper Straße" hat die Verwaltung die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise abgewogen und schlägt vor, ihnen teilweise zu folgen. Der geänderte entwurf soll öffentlich ausgelegt werden. Auf dem Gelände im Ortskern von Rothensee soll künftig Wohnen und Gewerbe möglich sein.
Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan "Am Polderdeich Ost" soll aufgehoben werden. Durch einen B-Plan sollte in dem Gebiet Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden. Da der Landesbetrieb für Hochwasserschutz erhebliche Bedenken wegen der Gefährdung des Gebietes durch die Schrote geäußert hat, sollte aus Sicht der Verwaltung in diesem Gebiet kein Bauland neu ausgewiesen werden. Sie schlägt deshalb vor, auf die Aufstellung eines B-Planes zu verzichten.
Der B-Plan "Östliche Wittenberger Straße/Wissenschaftspark" wird geändert und um ein Grundstück erweitert, das bisher für den Straßenbau vorgesehen war, dafür aber nicht benötigt wird. Darüber hinaus soll der B-Plan öffentlich ausgelegt werden. Der B-Plan schafft Baurecht für den ehemaligen Handelshafen, der zu einem Wissenschaftspark umgestaltet und teilweise touristisch genutzt werden soll.
Alle Drucksachen zu Bebauungsplänen liegen nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
Die Drucksachen können ab morgen im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de