Magdeburg.
Plakate und Aufsteller im Stadtgebiet verkünden seit Wochen: Am 13. Juni wird gewählt. Gleich zweimal sind die Magdeburgerinnen und Magdeburger am 2. Juni-Sonntag an die Urnen gerufen: zur Europa-Wahl und zur Wahl der Stadträte und Ortschaftsräte. Stadtwahlleiter Holger Platz erklärte heute vor Medienvertretern das Prozedere.
"Wenn am Wahlsonntag im Juni die Bürgerinnen und Bürger der
Landeshauptstadt zur Wahl aufgerufen sind, bestimmen die Wählerinnen und Wähler darüber, wer ihre Interessen in den nächsten fünf Jahren im Magdeburger Rathaus und im Europäischen Parlament vertreten soll", erklärt Stadt- und Gemeindewahlleiter Holger Platz. "Ich rufe deshalb alle Magdeburgerinnen und Magdeburger auf, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen."
Wahlbenachrichtigung und Wahlberechtigte
Zur Europawahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten konnten sich auf Antrag in das hiesige Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Unter bestimmten Bedingungen können auch im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen. Die Voraussetzungen dafür sind im Europa- und im Bundeswahlgesetz geregelt. Das Wahlamt gibt bei Fragen dazu Auskunft.
Bei der Kommunalwahl sind wahlberechtigt alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Magdeburg wohnen und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Zu den EU-Bürgern gehören übrigens auch die Staatsangehörigen der am 1. Mai beigetretenen neuen Mitgliedstaaten.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse der Magdeburger Wahlbezirke eingetragenen Wahlberechtigten erfolgt in der Zeit vom 14. bis 19. Mai.
"Die Wahlberechtigten erhalten dazu einen Brief vom Wahlamt", erklärt Werner Ley, der Leiter des städtischen Wahlamtes das Prozedere. "Er enthält neben den Wahlbenachrichtigungen für die beiden Wahlen (auf Vorder- und Rückseite eines Blattes) ein Merkblatt. Darin kann man z. B. nachlesen, wo und wann die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich ist."
Wer nur für eine der beiden Wahlen wahlberechtigt ist (z.B. weil er älter als 16, aber noch nicht 18 ist), erhält auch nur für diese die Wahlbenachrichtigung.
"Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unbedingt im Wahlbüro melden", so Wahlleiter Holger Platz. "In der Zeit vom 24. bis 28. Mai kann dort im Wählerverzeichnis geprüft werden, ob der Bürger verzeichnet ist. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 13. Juni nicht wählen", macht Holger Platz die Konsequenzen deutlich. Das Wahlbüro der Landeshauptstadt Magdeburg befindet Katzensprung 2 (hinter der IHK).
Das Wählerverzeichnis kann vom 24. bis 28. Mai im Wahlbüro eingesehen werden. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Briefwahl
Im Wahlbüro ist auch die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich - z. B. unter Verwendung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge (den Brief bitte ausreichend frankieren), per Telefax unter 540 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer bei E-Mail ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro, Katzensprung 2, beantragt werden.
Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
am 11. 6. auch 13 bis 18 Uhr.
Briefwahl ist unmittelbar im Wahlbüro möglich. Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nicht an Dritte ausgehändigt, auch nicht bei Vorliegen einer Vollmacht. Auch ein Wählen in Vertretung ist nicht möglich, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl (11. Juni 2004), 18.00 Uhr möglich. "Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden", erklärt Werner Ley. "Dies ist nur im Wahlbüro am Katzensprung möglich."
Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen Wahlumschlag für den Stimmzettel (Europawahl blau, Kommunalwahl rot)
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag (Europawahl rot, Kommunalwahl hellblau) mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht. Bei Postversand empfiehlt sich die Aufgabe bis Donnerstag vor der Wahl (10. Juni 2004).
Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn dort frankieren.
Anzahl der Stimmen und Stimmenverteilung
Die Wahllokale im Stadtgebiet sind am 13. Juni von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem der 161 Wahllokale die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben sollen, ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung verzeichnet. "Nur in diesem Wahllokal können die Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, denn nur dort sind sie im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Stadtwahlleiter Holger Platz ein wichtiges Detail.
Bei der Europawahl hat jeder Wähler eine Stimme, die einem Wahlvorschlag (Partei) gegeben werden kann. Aus der Gesamtzahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen werden die 99 Europaabgeordneten der Bundesrepublik nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt.
Zur Stadtratswahl hat jeder Wähler drei Stimmen. Man kann sie auf einen Kandidaten vereinigen (kumulieren) oder auf mehrere verteilen (panaschieren). Aus der Anzahl der auf die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen entfallenen Stimmen ergibt sich nach der Auszählung, wie viele der 56 Stadtratsmandate ihnen zustehen. Bei der Bestimmung, welche Personen schließlich in den Stadtrat einrücken, kommt es nicht auf deren Reihenfolge auf dem Stimmzettel an, sondern auf die Zahl der von ihnen erreichten Stimmen. Die Wahlen zu den Ortschaftsräten verlaufen nach dem gleichen Prinzip.
Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr durch die Wahlvorstände. "Die Auszählung ist übrigens öffentlich", erklärt Wahlleiter Holger Platz. "Ich lade deshalb alle interessierten Bürger ein, die Auszählung der Stimmen in ihrem Wahllokal zu verfolgen."
Hintergrund:
Insgesamt 310 Kandidaten - 221 Männer und 89 Frauen - bewerben sich in den zehn Wahlbereichen um die 56 Sitze im Stadtrat der Landeshauptstadt.
Mit der maximal zulässigen Zahl von neun Bewerbern in jedem Wahlbereich geht die FDP ins Rennen um die Wählergunst. CDU, SPD, PDS und GRÜNE treten mit 75, 48, 32 bzw. 31 Kandidaten ebenfalls in allen zehn Wahlbereichen an. Auch die seit 1999 mit einem Stadtrat im Magdeburger Ratssaal vertretene Jugendpartei "future!" hat ihre zehn Bewerberinnen und Bewerber auf alle Wahlbereiche verteilt. Die aus der Freien Wählergemeinschaft hervorgegangene Wählergruppe "Bund für Magdeburg e. V." tritt in sechs, die "SPASSPARTEI", die Partei "Mensch Umwelt Tierschutz" und die "Partei Rechtsstaatlicher Offensive" in jeweils drei Wahlbereichen an. Die Freie Wählergemeinschaft selbst hat auf die Einreichung von Wahlvorschlägen verzichtet.
Für die ebenfalls am 13. Juni neu zu wählenden Ortschaftsräte in Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen kandidieren insgesamt 4 Wählergruppen und 11 Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, aber mit der PDS nur eine Partei.