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Leverkusen, 01. Juni 2004
233 Bürgeranträge zum Kinder- und Jugendfördergesetz
Leverkusen.
Am 27. Mai beriet der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner öffentlichen Sitzung über 233 Bürgeranträge zum Kinder- und Jugendfördergesetz.
Nach einstimmigem Beschluss werden alle Bürgeranträge zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle des Landtags Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Damit folgte der Ausschuss der beiliegenden Verwaltungsvorlage.
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