Magdeburgs Stadtwahlleiter Holger Platz ruft zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 12. September 2004 stattfindende 3. Wahl zum Ausländerbeirat der Landeshauptstadt auf. An diesem Tag können die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Magdeburgs ihre Vertretung bestimmen.
Wahlvorschläge zur Neuwahl der zehn stimmberechtigten Mitglieder des Ausländerbeirates können von Vereinen, denen mindestens drei zum Ausländerbeirat wahlberechtigte Mitglieder angehören, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern bis zum 19. Juli 2004 eingereicht werden. Die amtliche Bekanntmachung hierzu hat die Stadt im neuen Amtsblatt veröffentlicht.
Der Ausländerbeirat setzt sich satzungsgemäß für die Förderung der Verständigung zwischen Deutschen und Ausländern ein und berät die Ausschüsse des Stadtrates bei Angelegenheiten, die Ausländer betreffen. Mit der Neufassung der Satzung und der Wahlordnung zum Ausländerbeirat hat der Stadtrat im Frühjahr den Weg für die Erweiterung des wählbaren Personenkreises freigemacht. Neben Ausländern können nunmehr auch deutsche Staatsbürger, die zusätzlich eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder während der letzten beiden Wahlperioden eingebürgert wurden, in den Ausländerbeirat gewählt werden. Damit soll u.a. verhindert werden, dass der gewählte Ausländerbeirat Mitglieder verliert, die wegen der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ausscheiden müssen.
Auskünfte erteilt das Amt für Statistik als Geschäftsstelle des Wahlleiters. Dort werden auch die erforderlichen Formblätter ausgegeben. Das Amt hat seinen Sitz in der Julius-Bremer-Str. 10, 5. Etage und ist telefonisch unter der Rufnummer 5 40 24 56, per Fax unter 5 40 28 07 sowie per E-Mail unter statistik@magdeburg.de zu erreichen.