Landkreis Leer | Presseinformation

Ausgleich in den Woldedünen: Naturschutz offen für Alternativen

Behörde hat Vorschlag des WSA akzeptiert

Borkum/Leer - 24. Juni 2004. Die für den Bau eines Antennenmastes auf Borkum im Bereich "Kleiner Leuchtturm" vorgesehenen Entkusselungsmaßnahmen im Bereich der Woldedünen hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Emden vorgeschlagen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Leer hat diesen Vorschlag akzeptiert, ist aber für Alternativen offen. Das stellt der Landkreis Leer in einer Pressemitteilung klar. Anlass dafür ist, dass in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt worden war, der Landkreis habe dies einseitig angeordnet.

Die Kreisverwaltung in Leer erklärt in diesem Zusammenhang die rechtliche Systematik solcher Genehmigungsverfahren. Danach ist es so, dass im konkreten Fall das Wasser- und Schifffahrtsamt Emden für den Antennenmast von der Bezirksregierung eine bauaufsichtliche Genehmigung benötigt. Zusätzlich ist noch eine Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis nach dem Niedersächsichen Naturschutzgesetz erforderlich, weil Dünen als besonders geschützte Biotopstrukturen gelten.

Für eine solche Ausnahmegenehmigung gibt das Niedersächsische Naturschutzgesetz verbindlich vor, dass der Bauherr den so genannten Eingriff durch angemessene Maßnahmen ausgleichen muss. Bereits im Antrag hat das Wasser- und Schifffahrtsamt auf der Grundlage eines Fachgutachtens die Entkusselungsmaßnahmen im Bereich der Woldedünen als Ausgleich vorgeschlagen. Mit diesem Vorschlag war die Untere Naturschutzbehörde einverstanden und hat die Maßnahme damit faktisch angeordnet. Aber, so der Landkreis, man sei auch für alternative geeignete Ausgleichsmaßnahmen offen. Dies vorzuschlagen sei Sache des Wasser- und Schifffahrtsamtes, das dann allerdings das Genehmigungsverfahren neu aufrollen müsse.

Unabhängig von dieser Klarstellung erklärt die Untere Naturschutzbehörde, dass die vorgeschlagenen Entkusselungsmaßnahme aus naturschutzfachlicher Sicht durchaus sinnvoll sei. Betroffen seien standortfremde Anpflanzungen mit Fichten, Ahorn aber auch aufgewachsene Birken- und Erlenbestände. Ziel der Maßnahme sei es, dass die flächigen Krähenbeerenheidebestände sich wieder ausbreiten und revitalisieren könnten. Begleitend zu den flächigen Entkusselungsmaßnahmen in den Woldedünen seien auch an einigen Stellen vorhandene standortfremde Pflanzungen zu entfernen. Alles solle in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde außerhalb der Brut- und Setzzeiten geschehen. Die Gesamtfläche betrage rund 4200 Quadratmeter. Darüber hinaus seien zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Genehmigung der Bezirksregierung zu erwarten. Vorgeschlagen habe der Antragsteller, also das Wasser- und Schifffahrtsamt, auch hierfür zusätzliche Entkusselungsmaßnahmen in den Woldedünen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer


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