Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 09. Juli 2004

Agentur für Arbeit und Stadt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für Arbeitslosengeld II

Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005

Magdeburg.

Ab dem 1. Januar 2005 erhalten bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger Arbeitslosengeld II, sofern sie einen Antrag auf diese Leistung stellen. In der Landeshauptstadt Magdeburg sind ca. 35.000 Menschen von der gesetzlichen Änderung betroffen. Damit sie rechtzeitig ihr Geld erhalten, bereiten die Agentur für Arbeit und die städtischen Ämter mit Hochdruck die Umsetzung von HARTZ IV vor. Heute unterzeichneten der Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Magdeburg, Wolfgang Meyer und Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper dazu eine Kooperationsvereinbarung.

"Mit dieser Kooperationsvereinbarung setzen Stadt und Agentur ihre bisherige gute Zusammenarbeit fort", so Wolfgang Meyer, Chef der Magdeburger Agentur für Arbeit. "Das war auch ein Argument dafür, dass in Magdeburg eine von zehn bundesweiten Pilot-ARGEN gegründet werden kann. Die Antragsteller für das Arbeitslosengeld II profitieren dabei von den Erfahrungen, die wir bereits in früheren Gemeinschaftsprojekten gesammelt haben. Es hat sich bisher immer ausgezahlt, wenn jeder die Aufgaben übernimmt, für die er die besten Voraussetzungen hat."

Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper ist erleichtert, dass der Vermittlungsausschuss am Mittwoch vergangener Woche die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1. Januar kommenden Jahres besiegelt hat und hofft, dass auch der Bundesrat heute grünes Licht gibt. "Jede Verschiebung von Hartz IV hätte für die Kommunen weitere finanzielle Belastungen gebracht. Ich rechne für Magdeburg mit finanziellen Entlastungen von 13 Mio. Euro im kommenden Jahr. Diese Entlastung war den Kommunen vom Kanzler versprochen worden und sie ist angesichts der finanziellen Krise der Städte ein Lichtblick."

Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist für Magdeburgs Stadtoberhaupt Impuls, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu forcieren. "Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit arbeiten wir seit Monaten daran, die vielen Details der Zusammenlegung zu regeln, damit alle Betroffenen zum Jahresbeginn 2005 die ihnen zustehenden Leistungen bekommen."

Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der Agentur für Arbeit regelt die Zusammenarbeit beider Behörden bis zur Gründung einer gemeinsamen ARGE. Kernstück der Vereinbarung sind die Modalitäten zur Einrichtung und Betreibung einer gemeinsamen Anlaufstelle zur Entgegennahme der Antragsformulare für das Arbeitslosengeld II.

Wegen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 1. Januar kommenden Jahres sollten Personen, die derzeit eine dieser Leistungen beziehen, rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Ab dem 19.07.2004 versendet die Bundesagentur für Arbeit die neuen Anträge für Bezieher von Arbeitslosenhilfe, zeitgleich erhalten erwerbsfähige Sozialhilfe-Empfänger Post vom Sozial- und Wohnungsamt der Stadt. Da in Magdeburg mehr als 35.000 Personen von der gesetzlichen Änderung betroffen sind, wird der Versand der Anträge bis Mitte September 2004 dauern. Die Anträge müssen zusammen mit den erforderlichen Nachweisen in der gemeinsamen Anlaufstelle von Agentur für Arbeit und Sozial- und Wohnungsamt abgegeben werden.

Als erwerbfähiger Sozialhilfe-Empfänger gilt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Nur dieser Personenkreis ist von den gesetzlichen Änderungen betroffen. Nicht erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erhalten ab 1. Januar 2004 Leistungen wie Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts bzw. Grundsicherung im Alter oder Hilfe für nicht erwerbsfähige Menschen nach dem Sozialgesetzbuch XII.

Die gemeinsame Anlaufstelle von Agentur für Arbeit und Sozial und Wohnungsamt im City-Carré wird am 19. Juli 2004 ihre Arbeit aufnehmen und zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag 7.30 bis 16.00 Uhr

Dienstag 7.30 bis 16.00 Uhr

Mittwoch 7.30 bis 13.30 Uhr

Donnerstag 7.30 bis 18.00 Uhr

Freitag 7.30 bis 13.00 Uhr

Ab 19. Juli nehmen die Mitarbeiter in der gemeinsamen Anlaufstelle die Antragsformulare für das Arbeitslosengeld II entgegen und beraten die Antragsteller. Um unnötige Wartezeiten bei der Antragsabgabe zu vermeiden, werden alle Antragsteller gebeten, sich nach Erhalt der Antragsformulare innerhalb von 14 Tagen an die gemeinsame Anlaufstelle zu wenden und einen Termin für die Rückgabe des Antrages zu vereinbaren. Das ist telefonisch möglich unter der Hotline-Nummer 0391/257 17 77.

 

 

Hintergrund:

Das zukünftige Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die

* das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

* erwerbsfähig und

* hilfebedürftig sind, sowie

* ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören

* die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,

* die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes,

* die im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, soweit sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gelten

* der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

* die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt sowie

* der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner

Jedes volljährige im Haushalt lebende Kind stellt eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar. Somit müssen Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen eigenen Antrag stellen.

 




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