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Leverkusen, 28. Juli 2004

Stadt vergibt Obstbäume und Wildgehölzpflanzen

Auch in diesem Jahr fördert die Stadt wieder die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen und

Hecken (Wildgehölzpflanzen).

 

Trotz der schwierigen Haushaltslage kann mit Hilfe von Finanzmitteln des Landes diese bewährte Aktion wieder

angeboten werden. Die Obstbäume gibt es nur für Eigentümer von großen zusammenhängenden Grundstücken, die neu als Obstwiese gestaltet oder

in ihrem Bestand ergänzt werden sollen. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, den Obstbäumen eine Bestandsgarantie von mindestens

10 Jahren zu geben.

 

Die Wildgehölzpflanzen müssen in der freien Landschaft in mindestens zwei Reihen im Abstand von 1 m und

mindestens 10 m Länge angepflanzt werden.

 

 

Wer interessiert ist, sollte sich bis zum

30. September mit einem formlosen Antrag und einem Lageplan seines Grundstückes bei der Unteren Landschaftsbehörde melden.

 

Adresse:

 

Stadt Leverkusen, Untere Landschafts-

Behörde, z.H. Frau Schröder, Miselohestr. 4,

51379 Leverkusen.

Telefonische Auskunft gibt es unter

Tel. 02 14/4 06-32 43.



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