In Finnland und Schweden ist die atypische Geflügelpest Newcastle-Desease (ND) ausgebrochen. Durch andere Vogelarten und den Reiseverkehr kann ND auch nach Deutschland eingeschleppt werden.
Leer - 02. August 2004. Einen sicheren Schutz vor der Seuche bietet nur eine fristgerechte ND-Impfung. Für Hühner und Truthühner gilt in Deutschland deshalb eine Impfpflicht. Dies gilt auch für Kleinstbestände. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Leer hin. Für die Impfung sind die niedergelassenen Tierärzte im Kreisgebiet zuständig.
Im schwedischen Östergötland sind zwei Legehennen-Betriebe mit 73400 Tieren von ND betroffen. Auch die 13 Tiere eines Hobby-Züchters wurden von der atypischen Seuche befallen. Von ND betroffene Bestände müssen umgehend getötet und unschädlich beseitigt werden. Aufgrund eines ND-Ausbruchs werden einschneidende Handelsrestriktionen verhängt.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Herbert Buscher
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