Immer mehr Tiere werden von ihren Besitzern ausgesetzt. Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Das Tierschutzgesetz sieht in solchen Fällen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen vor. Darauf weist der Landkreis Leer ausdrücklich hin.
Leer - 27. August 2004. Die Liste der ausgesetzten Tiere reicht von Katzen, Frettchen über Schildkröten bis hin zu Degus, einem südamerikanischen Nagetier. Tiere, die sich in der Obhut von Menschen befinden, von ihnen gezüchtet oder aufgezogen werden, dürfen laut Tierschutzgesetz auf keinen Fall ausgesetzt werden. Auch dann nicht, wenn es sich um wildlebende Tierarten handelt und sie nicht auf das Aussetzen vorbereitet sind. Die Besitzer haben eine Betreuungspflicht. Wer gegen das Gesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld geahndet wird. Wer einem Wirbeltier erhebliche Leiden zufügt, kann mit Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer
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