Hilfeempfänger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, deren Leistungsbescheid bis zum 31.12.2004 befristet ist, müssen für 2005 keinen neuen Antrag stellen. Bedingung ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Die neuen Leistungsbescheide verschickt das Sozial- und Wohnungsamt als Grundsicherungsbehörde bis spätestens Ende Dezember 2004.
Änderungen ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Hilfeempfänger umgehend der Grundsicherungsbehörde, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg, Tel. 5 40 67 20 und -67 21 sowie -67 24 bis -67 27 mitteilen.