Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 21. Oktober 2004

Neue Satzungen zur Straßenreinigung

Abfallwirtschaftsbetrieb legt Kalkulation für 2005 vor

Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Satzungen zur Straßenreinigung überarbeitet. Mit der Neufassung der Straßenreinigungssatzung erfolgte unter anderem eine Anpassung der Zuordnung von Straßen zu bestimmten Reinigungsklassen und ein Abgleich mit dem Straßenverzeichnis der Stadt. Die derzeit gültige Straßenreinigungsgebührensatzung wurde für 2004 kalkuliert, so dass für 2005 eine neue Kalkulation vom Stadtrat beschlossen werden muss.

"Bei einer Bestätigung der neuen Satzungen verändern sich für viele Grundstückseigentümer ab 1. Januar 2005 die Straßenreinigungsgebühren", so der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz. "In einigen Straßen werden sie geringer, in anderen steigen sie."

Die Höhe der von anliegenden Grundstückseigentümern zu zahlenden Kosten hängt von der Verschmutzung und der daraus folgenden Einstufung in die entsprechende Reinigungsklasse ab. Diese schreibt fest, wie hoch die Gebühren für die Reinigungsleistungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes sind und wie oft die jeweilige Straße gereinigt wird.

Während die Kosten für die Fußwegreinigung 2005 unverändert bleiben sollen, ist für die Fahrbahnreinigung eine Gebührenerhöhung von 0,72 Euro auf 0,75 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklassen I und II, von 0,48 Euro auf 0,50 Euro für die Reinigungsklasse III, von 0,24 Euro auf 0,25 Euro für die Reinigungsklasse IV sowie von 0,12 Euro auf 0,13 Euro für die Reinigungsklasse VI geplant. Die Erhöhung wird notwendig, weil die Aufwendungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes durch höhere Energie-, Arbeits- und Materialkosten gestiegen sind.

Außerdem schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, viele Straßen in andere Reinigungsklassen einzustufen. "Dadurch können Grundstückseigentümer an Straßen, die künftig weniger als bislang gereinigt werden sollen, mit erheblichen Kostensenkungen rechnen", betont der Beigeordnete und nennt ein Beispiel: "Anlieger der Liebigstraße müssen nach der neuen Kalkulation für 20 Grundstücksfrontmeter statt 172,80 Euro nur noch 120 Euro pro Jahr zahlen. Gleichzeitig wird die Straße wegen der geringen Verschmutzung statt bislang dreimal nur noch zweimal pro Woche gereinigt."

 

Bei Straßen, in denen sich die Reinigungsklasse nicht ändert, werden mit der Neufassung der Satzungen die Gebühren geringfügig steigen. Wenn der Stadtrat zustimmt, müssen beispielsweise für 20 Grundstücksfrontmeter von Straßen der Reinigungsklassen I und II (156 Reinigungen im Jahr) pro Jahr 180 Euro statt bislang 172,80 Euro gezahlt werden. In der Reinigungsklasse VI (26 Reinigungen im Jahr) beträgt die Erhöhung bei 20 Frontmetern 2,40 Euro pro Jahr.

Die Neufassungen der Satzungen werden im November in den zuständigen Ausschüssen beraten, bevor der Stadtrat im Dezember abschließend entscheidet.

 

Bei Rückfragen: Konrad Schwenke, Leiter des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes, Tel.: 03 91/5 40 45 00




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