Arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger, die ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II noch nicht gestellt haben, sollten schnellstmöglich die erforderlichen Unterlagen einreichen. Das Sozial- und Wohnungsamt hatte in den vergangenen Monaten allen arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern die entsprechenden Anträge zugeschickt. Rund 30 Prozent der Empfänger haben bislang noch nicht auf das Schreiben reagiert.
Die Anträge können im Jobcenter in der Otto-von-Guericke-Straße 12a (City Carré) und in der Erstberatung des Sozial- und Wohnungsamtes in der Dr.-Grosz-Straße 1 abgegeben werden. Die Sprechzeiten des Jobcenters sind
montags und dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
mittwochs von 07:30 bis 13:30 Uhr,
donnerstags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Die Sprechzeiten der Erstberatung sind
montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Jobcenters unter der Rufnummer 5 62 17 77 und die Erstberater des Sozial- und Wohnungsamtes unter der Rufnummer 5 40 39 38 zur Verfügung.
Arbeitsfähige Sozialhilfeemepfänger, die ihren Antrag und die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig abgeben, haben keinen Anspruch auf eine pünktliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes II.