Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 20. Dezember 2004

"Ab heute werden die Abstimmungsunterlagen versandt."

Beigeordneter Platz zur Vorbereitung des Volksentscheids am 23. Januar

Magdeburg.

Am 23. Januar 2005 wird in Sachsen-Anhalt über den Entwurf zu einem "Gesetz zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiBeG)" abgestimmt. Dieser Gesetzentwurf war durch ein Volksbegehren eingebracht und vom Landtag abgelehnt worden. Deshalb müssen im Rahmen eines Volksentscheides die Wahlberechtigten im Land Sachsen-Anhalt entscheiden, ob das Gesetz in Kraft treten soll. In Magdeburg können 189.349 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben.

Berechtigt, sich an der Abstimmung zu beteiligen, sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt, die am 23. Januar 2005 das Wahlrecht zum Landtag besitzen. Sie müssen also am 23. Januar 2005 mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens 3 Monaten im Land Sachsen-Anhalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Auch die Rechtsvorschriften zur Durchführung der Abstimmung - das Volksabstimmungsgesetz und die Volksabstimmungsverordnung - orientieren sich weitgehend an den Vorschriften einer Landtagswahl. Sie verwenden lediglich andere Bezeichnungen. So heißt es z.B. statt Wahllokal Abstimmungslokal, statt Wahlschein Abstimmungsschein, und aus der Wahlbenachrichtigung wird eine Abstimmungsbenachrichtigung. Ansonsten entspricht der Ablauf dem einer regulären Wahl.

Die organisatorische Vorbereitung des Volksentscheides obliegt - wie bei Wahlen auch - dem Wahlamt der Stadt Magdeburg. Dort laufen die Vorbereitungen derzeit auf Hochtouren. "Zum Stichtag 19. Dezember 2004 haben wir das Verzeichnis der zur Beteiligung an der Abstimmung Berechtigten aufgestellt", erläutert der zuständige Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz, den Stand der Vorbereitungen. "In den nächsten Tagen, also kurz vor oder nach den Weihnachtsfeiertagen, wird vom städtischen Wahlamt an alle Berechtigten die Abstimmungsbenachrichtigung verschickt." Darin ist u.a. verzeichnet, welches Abstimmungslokal die Abstimmungsberechtigten am 23. Januar aufsuchen müssen. "Stadtweit gibt es insgesamt 128 Abstimmungslokale, so dass die Wege nicht länger sind als bei anderen Wahlen auch", erläutert Holger Platz.

 

Wer bis zum Silvestertag keine Abstimmungsbenachrichtigung erhält, aber glaubt, zur Abstimmung berechtigt zu sein, muss sich unbedingt in der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres mit der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 in Verbindung setzen. "Wer dies versäumt, muss damit rechnen, am 23. Januar nicht abstimmen zu dürfen", stellt Holger Platz klar.

Wie bei allgemeinen Wahlen, so gibt es auch beim Volksentscheid die Möglichkeit zur brieflichen Stimmabgabe für all jene, die am 23. Januar nicht am Wohnort oder aus anderen Gründen verhindert sind. "Dafür richten wir eine Briefwahlstelle ein, die bereits ab 27. Dezember geöffnet ist." Dort können Briefabstimmungsunterlagen beantragt oder sofort in Empfang genommen werden. Auch die Stimmabgabe vor dem Abstimmungstermin ist dort möglich. Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2 und ist telefonisch unter 540 29 93 zu erreichen.

Sie ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Am 31.12.2004 ist die Briefwahlstelle geschlossen. Am 21.01. ist sie zusätzlich auch von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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