Landkreis Leer | Presseinformation

Ab Januar ist der Landkreis für das Arbeitslosengeld II zuständig

Das „Zentrum für Arbeit“ öffnet am 4. Januar seine Türen

30. Dezember 2004. Vom 1. Januar 2005 an ist der Landkreis Leer für das Arbeitslosengeld II (ALG-II) zuständig. Die Berechnung hat der Landkreis den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet mit ihrem Einverständnis übertragen. Das gilt sofort ab dem Jahreswechsel für alle erwerbsfähigen Menschen, die bisher von den Städten und Gemeinden Sozialhilfe überwiesen bekommen haben. Für alle Fragen sind hier wie bisher schon die Ansprechpartner in den Rathäusern zuständig.

Für diejenigen, die bislang ausschließlich Arbeitslosenhilfe von der Agentur für Arbeit (ohne ergänzende Sozialhilfe) bekommen haben, gilt eine Übergangsregelung: Für sie ist im Augenblick noch weiter die Arbeitsagentur zuständig. Die Berechnung und Auszahlung des ALG-II wird aber im ersten Halbjahr 2005 auf die Städte und Gemeinden umgestellt. Dann bekommen die Betroffenen eine Nachricht über die Änderung. Bis dahin können sie sich mit allen Fragen noch an die Arbeitsagentur wenden.

Bei den Veränderungen durch „Hartz IV“ ist dies der Bereich der so genannten passiven Leistungen. Der Landkreis Leer wird für die ALG-II-Empfänger vom 1. Januar an zusätzlich auch für die aktiven Leistungen zuständig sein. Er kümmert sich dabei um die Beratung und Qualifizierung, vor allem aber um die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Gemeinsam mit 68 anderen Gebietskörperschaften hat der Landkreis Leer diese Aufgabe vom Bundeswirtschaftsministerium anstelle der Agentur für Arbeit übertragen bekommen.

Seitdem hat die Kreisverwaltung in wenigen Wochen im Telekom-Gebäude in Leer an der Bavinkstraße 23 das „Zentrum für Arbeit“ aufgebaut. Am 4. Januar wird es offiziell seine Türen öffnen. Rund 40 Arbeitsvermittler, Fallmanager und Kundenberater haben sich dort auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. „Und wenn gelegentlich etwas nicht vom ersten Tag an rund läuft, bitten wir um Nachsicht“, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung. Telefonisch ist die neue Einrichtung unter der Nummer (04 91) 99 94-0 zu erreichen.

Das „Zentrum für Arbeit“ ist für ALG-II-Empfänger und damit auch für die Menschen zuständig, denen während ihrer in der Regel einjährigen Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit keine neue Stelle vermittelt werden konnte. Um diese Menschen soll sich das „Zentrum für Arbeit“ besonders intensiv bemühen. Die Personalausstattung ist darum so bemessen, dass ein Vermittler nur für einen relativ kleinen Kreis von Arbeitslosen zuständig ist und darum mehr Zeit für den Einzelnen hat.

„Auch wenn der regionale Arbeitsmarkt im Moment nicht viele Gründe zur Freude bietet“, ist Landrat Bernhard Bramlage zuversichtlich: „Mit motivierten Mitarbeitern und zusammen mit der Wirtschaft, den Städten und Gemeinden und einer Vielzahl von Einrichtungen in der Region wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass mittelfristig weniger Menschen ohne Arbeit sind“.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer


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