Aufgrund einer Neuregelung des Kultusministeriums gelten für die Anmeldung von Kindern zur Aufnahme in die Grundschule neue Fristen.
Bereits bis zum 1. März 2005 müssen Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 30. Juni 2000 geboren wurden und damit 2006 schulpflichtig werden, die entsprechende Anmeldung in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.
Bei der Anmeldung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Über Aufnahme, Zurückstellung, eine sonderpädagogische Förderung oder das Überspringen des ersten Schuljahrgangs entscheidet der Schulleiter.
Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Schulanmeldung gleichzeitig oder bis spätestens 1. Februar 2006 auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen. Erfolgt die Hortanmeldung bis dahin nicht, kann der Rechtsanspruch auf die Hortbetreuung erst wieder im darauf folgenden Schulhalbjahr geltend gemacht werden.
Bei Fragen zu den zuständigen Grundschulen oder zu anderen Problemen, die die Schulanmeldung betreffen, stehen die Mitarbeiter des städtischen Sport- und Schulverwaltungsamtes unter den Rufnummern 5 40 30 08 und 5 40 30 14 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 55 beantwortet.