Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 15. Februar 2005

"Das fördert die heimische Wirtschaft und ist auch ein Modell für Sachsen-Anhalt!"

OB Dr. Trümper zur neuen Vergabeordnung in Bayern

Magdeburg.

Bayerns Städte und Gemeinden bekommen künftig durch eine deutliche Erhöhung der Wertgrenzen mehr Spielraum bei der Auftragsvergabe. "Das Beispiel sollte Schule machen", kommentiert Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die Gesetzesänderung. "Ich erwarte deshalb vom Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts, dass ähnliche Regelungen zur Stärkung der heimischen Wirtschaft getroffen werden."

In Bayern liegen die Wertgrenzen für die Beschränkte Ausschreibung von kommunalen Bauleistungen im Tiefbau künftig bei 300.000 Euro (bisher 125.000 Euro), im Hochbau bei 150.000 Euro (bisher 75.000 Euro) und im Bereich Straßenausstattung bei 75.000 Euro (bisher 40.000 Euro).

In Sachsen-Anhalt liegt die Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb aktuell bei 50.000 Euro. Eine Unterscheidung zwischen Hoch- und Tiefbau erfolgt dabei nicht.

"Höhere Wertgrenzen vereinfachen die Verfahren und fördern die regionale Wirtschaft", so Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. "Gerade bei kleineren Auftragssummen, die eine Beschränkte Ausschreibung ermöglichen, kommen fast immer einheimische Unternehmen zum Zuge." 2003 gingen drei Viertel aller öffentlich ausgeschriebenen Aufträge der Stadtverwaltung Magdeburg an Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, jeder zweite Auftrag blieb in der Landeshauptstadt. Dieser Anteil lässt sich noch erhöhen, wenn die Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen erhöht werden.

 




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