Magdeburg.
Das Winterende naht und in vielen Vereine läuft die Organisation von Osterfeuern auf Hochtouren. Das städtische Ordnungsamt gibt dazu folgende Hinweise:
Finden Osterfeuer auf privaten, eingezäunten Grundstücken, in Gartenparzellen oder Hausgärten statt, sind sie genehmigungsfrei und müssen nicht angemeldet werden.
Genehmigungspflichtig sind Osterfeuer, wenn sie auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen entfacht werden sollen und damit für jedermann zugänglich sind. Die Ausnahmegenehmigungen sind formlos im Ordnungsamt, Jean-Burger-Straße 11, 39112 Magdeburg unter Angabe von Ort, Tag, der für die Sicherheit der Feuerstelle verantwortlichen Person sowie unter Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung des Verfügungsberechtigten der Fläche zu beantragen. Um Probleme bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden, sollte der Antrag rechtzeitig - spätestens jedoch eine Woche vor der geplanten Durchführung - schriftlich eingereicht werden.
Grundsätzlich darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verbrannt werden. Eine
Umsetzung des Holzstapels sollte zwei Wochen vor dem Entfachen des Feuers
durchgeführt werden. Wegen des möglichen Funkenfluges ist zu angrenzenden
Gebäuden ein Sicherheitsabstand von mindestens 20 Metern unter Beachtung derWindverhältnisse einzuhalten. Es dürfen keine Brandbeschleuniger, wie z. B. Benzin oder Spiritus verwendet werden. Zum Ablöschen sind geeignete Mittel und Geräte vorzuhalten. Außerdem sollten Belästigungen Dritter durch Rauch vermieden werden.
Aufgrund der Vielzahl dieser Brauchtumsfeuer zu Ostern bittet das Ordnungsamt, auf Anrufe bei der Feuerwehr vor Entfachen und nach Beendigung des Feuers zu verzichten. Rückfragen zum Osterfeuer können unter der Rufnummer 0391/ 540 40 28 gestellt werden.