Landkreis Leer - 04. März 2005. Der Beschluss des Kreistages Leer, sich an den Planungskosten der Küstenautobahn A 22 zu beteiligen, ist nicht zu beanstanden. Das ist das Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung durch das Niedersächsische Innenministerium. Anlass für die Überprüfung war eine Beschwerde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Leer. Der Kreistag hatte im September vergangenen Jahres beschlossen, sich gemeinsam mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in der Region an den Planungskosten der Küstenautobahn A 22 mit 50.000,00 Euro zu beteiligen. Damit soll die Verwirklichung des Projektes beschleunigt werden.
Nach Mitteilung von Landrat Bernhard Bramlage hat das Niedersächsische Innenministerium in einem ihm zur Kenntnis übersandten Schreiben an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgeführt, dass die Übernahme von Planungskosten in dieser überschaubaren Größenordnung auch angesichts der defizitären Haushalte der beteiligten Kommunen vertretbar erscheine. Die von den Kreisen gefassten Beschlüsse basierten auf der Erkenntnis, dass die straßenverkehrliche Erschließung des nordwestdeutschen Küstenraumes im Bundesvergleich unterdurchschnittlich sei und dass sich daraus Standortnachteile für die wirtschaftliche Entwicklung der Region ergeben.
Nach Einschätzung der Kommunalaufsicht liegt es durchaus im Interesse der im Einzugsbereich Küstenautobahn liegenden Kommunen, im Zusammenhang mit der Aufgabe „Kreis- und Stadtentwicklung“ darauf hinzuwirken, dass diese Standortnachteile beseitigt würden. Dabei sei es nicht nur vertretbar, sondern sinnvoll, bei überregionalen Projekten die eigenen Interessen mit denen anderer Kommunen oder Einrichtungen, Unternehmen und Verbände zu bündeln, um so gemeinsam zu einem Erfolg zu kommen, der die Entwicklung der Region fördere.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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