Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 07. März 2005

Landeshauptstadt verstärkt Kampf gegen illegale Graffiti

OB Dr. Lutz Trümper stellt Maßnahmenpaket vor

Mit einem neuen Maßnahmenpaket verstärkt die Landeshauptstadt ihren Kampf gegen illegale Graffiti und Schmierereien. Kernpunkte sind unter anderem ein Mitführungsverbot von Graffiti-Utensilien bei polizeibekannten Sprayern, die schnellere Beseitigung von Verunreinigungen, die konsequente Verfolgung der Täter auch auf zivilrechtlichem Weg und die Intensivierung der Kontakte zu privaten Immobilieneigentümern. Die Stadtverwaltung und der Stadtmarketingverein Pro M rufen alle privaten Hausbesitzer zur Mitwirkung auf.

"In dem Aktionspaket haben wir bewährte und neue Maßnahmen gegen illegale Schmierereien in Magdeburg gebündelt", so Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. "Es wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe 'Graffiti' des Krimalpräventiven Beirates entwickelt und setzt auch auf die Mitwirkung von privaten Haus- und Grundstückseigentümern sowie der Bevölkerung."

 

1. Mitführungsverbot

Die Landeshauptstadt Magdeburg leitet gegen mehrfach auffällig gewordene Sprayer ein so genanntes Mitführungsverbotsverfahren ein. "Damit wollen wir den polizei- und staatsanwaltschaftlich bekannten Personen das Mitführen von Sprayflaschen, Farbdosen, Vorlagen und weiterem Zubehör vor allem für die Abend- und Nachtstunden in Magdeburg untersagen", formuliert der Oberbürgermeister das Ziel des Verbotes. "Einige dieser Verfahren hat das Ordnungsamt bereits eingeleitet."

Nach dem Inkrafttreten der Verbote können Polizei und Ordnungsamt jederzeit die Graffiti-Utensilien der betreffenden Personen auch ohne konkreten Tatverdacht beschlagnahmen und damit Verunreinigungen vorbeugen. Wie einige andere Städte in Deutschland haben die Magdeburger Behörden damit eine schnelle Handlungsmöglichkeit ohne langwierige Verfahren und den Druck, die Täter auf frischer Tat stellen zu müssen. "Wir gehen außerdem davon aus, dass die Beschlagnahme eine empfindliche Strafe ist, weil die Neuanschaffung der notwendigen Utensilien für die jugendlichen Täter mit verhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist", so Dr. Lutz Trümper.

 

2. Koordinierungsstelle für Ordnung und Sauberkeit

Seit Februar dieses Jahres wird das städtische Ordnungsamt von zwei Mitarbeiterinnen unterstützt, die zusätzliche Aktivitäten für Fragen der Ordnung und Sauberkeit koordinieren. Sie intensivieren auch die Kontakte zu privaten Eigentümern von Immobilien und Grundstücken, um zum Beispiel bei ästhetischen Beeinträchtigungen des Umfeldes durch vernachlässigte Häuser und Liegenschaften eine schnelle Beseitigung anzuregen und mögliche Hilfen zu vermitteln. Die neuen Mitarbeiterinnen sind auf ABM-Basis in der Gemeinnützigen Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mbH (AQB) beschäftigt.

"In der Kooperation mit privaten Haus- und Grundstückseigentümern setzen wir den Schwerpunkt auf die Beratung zum Umgang mit illegalen Graffiti" betont der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz. "Bei der Vermittlung von Hilfen zur Beseitigung wird die Stadt auf die Unterstützung der Kreishandwerkerschaft zurückgreifen. So wurde zum Beispiel eine Liste vorbereitet, die alle einschlägigen Fachfirmen ausweist. Die Liste ist über die Kreishandwerkerschaft oder über die Hotline des Stadtordnungsdienstes abrufbar. Gleichzeitig empfehlen wir allen privaten Eigentümern von Immobilien, bei Schmierereien oder illegalen Graffiti an ihrem Eigentum einen Strafantrag zu stellen. Dieser ist Voraussetzung, um eine Strafverfolgung auch dann zu erwirken, wenn kein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. Vor der Graffitibeseitigung sollte ein Foto angefertigt werden, um die Straftat zu dokumentieren und später nachweisen zu können."

Ist der Täter bekannt, muss er zur Durchsetzung finanzieller Forderungen auf zivilrechtlichem Weg auf Schadensersatz verklagt werden. Bei einer erfolgreichen Klage kann der illegale Sprayer bis 30 Jahre nach der Tat finanziell für den von ihm verursachten Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Als Folge davon ergeben sich für den Täter z.B. durch Eintragungen bei der "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (Schufa) weitere Nachteile, die etwa zur Ablehnung eines Kredites beim Autokauf führen können.

 

3. AB-Maßnahme - "Mobile Putzkolonne"

Zur Entfernung illegaler Graffiti werden ab Mitte April im Rahmen einer weiteren AB-Maßnahme Mitarbeiter der AQB eingesetzt. Sie sollen über den von der Stadt für die Beauftragung privater Firmen vorgesehenen Finanzrahmen hinaus städtische Liegenschaften von illegalen Graffiti säubern. "Ziel ist es, unsere Bemühungen für eine rasche und flächendeckende Beseitigung zu verstärken. Wir müssen, was unsere Liegenschaften angeht, mit gutem Beispiel vorangehen", so Holger Platz.

 

4. Bekenntnis durch gemeinsame Verpflichtung/ "Anti-Graffiti-Agenda"

Die Stadtverwaltung strebt zudem gemeinsam mit dem Stadtmarketingverein Pro Magdeburg eine "Anti-Graffiti-Agenda" an. Sie soll die großen Vermieter der Stadt sowie Verbände und Vereine zu gemeinsamen und intensiven Anstrengungen gegen derartige Straftaten bewegen.

In dem Fünf-Punkte-Programm der Anti-Graffiti-Agenda sollen sich die Unterzeichner verpflichten,

  • alle Schmierereien und illegalen Graffiti kurzfristig, möglichst innerhalb von 48 Stunden, zu beseitigen,
  • im Rahmen ihrer Tätigkeiten wie z. B. als Bewachungsunternehmen, ÖPNV-Dienstleister oder Taxi-Innung eine verstärkte Aufmerksamkeit im Hinblick auf mögliche Täter zu wahren,
  • alle Schmierereien an ihren Gebäuden als Sachbeschädigung anzuzeigen und gegen alle ermittelten Täter auf zivilrechtlichem Weg Klage auf Schadensersatz einzuleiten,
  • verstärkte Reinigungsaktionen von Schmierereien durchzuführen und
  • die Finanzierung und Durchführung einer Öffentlichkeitskampagne zu unterstützen, wobei die Zielgruppe insbesondere jugendliche Täter sein sollen, um diese auf die Folgen ihrer Tat hinzuweisen.

"Nirgendwo in der Stadt darf der Eindruck entstehen, die Magdeburger würden diese Verunstaltungen hinnehmen", wünscht sich Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper.

Für die engagierte und erfolgreiche Bekämpfung der meist im Schutz der Dunkelheit begangenen Taten sind die Ermittlungsbehörden aber auch auf die Mithilfe der Magdeburger Bevölkerung angewiesen. Zwar weisen bei Graffiti verschiedene Merkmale wie persönliche Signaturen und Kürzel (so genannte Tags) oft auf eine ganz bestimmte Person hin. Am besten lassen sich diese Straftaten aber aufklären, wenn der oder die Täter auf frischer Tat gestellt werden.

Wer Sprayer bei illegalen Aktionen beobachtet, sollte deswegen ohne Zögern die Polizei unter der Notrufnummer 110 verständigen. Diese Rufnummer ist auch für Gespräche, die vom Handy geführt werden, kostenlos - egal aus welchem Netz.

 

5. Fortsetzung der Prävention

"Parallel zur Bekämpfung von illegalen Schmierereien setzen wir weiterhin auf Prävention", fasst OB Dr. Trümper die Strategie zusammen. Stadtverwaltung und Polizeidirektion wollen unter der Leitung der Arbeitsgruppe "Graffiti" die Angebote für legale Graffitiaktionen und die Aufklärungsarbeit an Schulen fortführen. Allein 2004 haben die Mitarbeiter der Kripo-Beratungsstelle 62 Vorträge in Magdeburger Schulen gehalten. Dabei wurden rund 1100 Jugendliche erreicht.

Künftig sind auch Projektwochen und größere Veranstaltungen für Schüler ab 14 Jahren geplant, bei denen vor allem die straf- und zivilrechtlichen Folgen und die Gefahren für Leib und Leben dargestellt werden sollen. Auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg wird diese Aufklärungsarbeit gezielt unterstützen.

"Was Ende März 2004 auf der Autobahn 2 in Höhe der Anschlussstelle Magdeburg-Zentrum passiert ist, darf sich nicht wiederholen", appelliert der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz und erinnert an den tragischen Tod eines 15-jährigen Magdeburger Schülers, der nach dem Sprayen an einer Lärmschutzwand beim Überqueren der Autobahn von einem Pkw angefahren und von einem weiteren Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit überrollt wurde.

"Illegale Graffiti gänzlich zu unterbinden, wird uns nicht gelingen", ist sich Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper im Klaren. "Mit dem neuen Maßnahmenpaket wollen wir aber einen weiteren Schritt bei der erfolgreichen Eindämmung der Schmierereien gehen. Dies ist nur gemeinsam mit den Haus- und Immobilieneigentümern, Polizei und Staatsanwaltschaft und der Magdeburger Bevölkerung zu bewältigen."

Hintergrundinformationen

Zahlen und Fakten

In Magdeburg wurden im vergangenen Jahr 768 illegale Graffiti und Schmierereien angezeigt. Das sind 467 weniger als 2003. Die Stadtverwaltung hat 2004 insgesamt 120 Anzeigen wegen illegaler Graffiti an ihren Liegenschaften erstattet und damit 75 mehr als im Vorjahr.

Zur Beseitigung der Schmierereien stehen dem Kommunalen Gebäudemanagement in diesem Jahr 75.000 Euro zur Verfügung. Der Schaden wird vermutlich höher liegen, weil bei der Beseitigung der Verunreinigungen oft auch der Untergrund beschädigt wird. Jede Graffitientfernung hat ihre Tücken, da der Erfolg nicht nur von der aufgebrachten Farbe, sondern auch vom Material der Bausubstanz abhängig ist.

Die durch Graffiti verursachten Schäden in ganz Deutschland betragen nach Angaben der Eigentümer-Schutzgemeinschaft "Haus und Grund" pro Jahr zwischen 200 und 250 Millionen Euro.

 

Arbeitsgruppe "Graffiti"

Um gemeinsam gegen Schmierereien vorzugehen, wurde im Jahr 2003 die Arbeitsgruppe "Graffiti" des Kriminalpräventiven Beirates gegründet. Zu den Mitgliedern zählen neben Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion Magdeburg auch Vertreter von Wohnungsunternehmen und des Stadtmarketingvereins Pro Magdeburg.

Das Arbeitsgruppenkonzept, in dessen Rahmen auch das neue Aktionspaket entwickelt wurde, basiert auf den vier Säulen Prävention, Beseitigung, Öffentlichkeitsarbeit und Repression. Leiter der Arbeitsgruppe ist der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz. Ansprechpartner für Anfragen und Hinweise beim Kampf gegen Graffiti ist der Leiter des Ordnungsamtes Dr. Volkmar Emcke, Tel.: 03 91/5 40 40 11. Auch die kostenlose Hotline des Stadtordnungsdienstes unter der Rufnummer 0800/5 40 70 00 steht für Auskünfte zur Verfügung.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
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