Magdeburg.
HU Bau für Feuerwache liegt vor
Die Verwaltung hat die sogenannte Haushaltsunterlage Bau für die Sanierung der Feuerwache Buckau vorgelegt. Für 1,282 Mio. Euro soll die nicht mehr benötigte Feuerwache umgebaut und künftig von der Jugendkunstschule Haus KLE und der Abteilung Jazz/Rock/Pop des Konservatoriums genutzt werden. Dafür wurde ein Raumkonzept erarbeitet. In das Vorhaben fließen 641.000 Euro Fördermittel der EU sowie Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm "Sanierungsgebiet Buckau". Der Umbau soll noch in diesem Sommer beginnen und im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass der Stadtrat der vorgelegten HU Bau zustimmt.
Theater für junge Zuschauer
wird Sparte des theaters magdeburg
Das Theater für junge Zuschauer wird als theaterpädagogisches Zentrum der landeshauptstadt künftig eine Sparte des theaters magdeburg sein. Es soll das Opernhaus am Universitätsplatz, das Schauspielhaus und die Bühne im Konservatorium nutzen. Das Theaterhaus am Jerichower Platz (ehemalige Ersatzspielstätte) wird als eigenständige Spielstätte aufgegeben.
Nach Beratung in den Ausschüssen muss der Stadtrat das neue Konzept des Theaters für junge Zuschauer bestätigen.
Neue Abfallsatzungen
Die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung sollen geändert werden. Da ab 1. Juni unbehandelte Abfälle nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen, wird der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb künftig diese Abfälle annehmen und an die Müllverbrennungsanlage weiterleiten. Diese Abfallarten müssen in der Satzung definiert und die Gebühren für ihre Annahme kalkuliert werden.
Für Privathaushalte bleiben die Gebühren für Restmülltonnen und Biotonnen unverändert. Künftig ist jedoch nur die Erstaufstellung von Abfallbehältern kostenlos. Für Ummeldungen (z.B. bei Wechsel der Behältergröße) werden Gebühren fällig. Auch die Anlieferung von Kleinmengen verschiedener Abfälle direkt bei der Deponie und auf den Recyclinghöfen bleibt weiterhin kostenlos möglich.
Dies gilt allerdings nur für Anlieferer, die in Magdeburg an die Abfallentsorgung angeschlossen sind. Ansonsten, beispielsweise für Kleingärtner aus Magdeburger Sparten, die ihren Wohnsitz im Umland haben, wird eine Gebühr fällig.
Beide Satzungen müssen nach Beratung in den Ausschüssen vom Stadtrat beschlossen werden. Sie sollen zum 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Änderung der Straßenreinigungssatzung
In die Straßenreinigunssatzung sollen neu gewidmete Straßen und Plätze aufgenommen werden. Dies ist Voraussetzung, um die Reinigungspflicht zu übertragen. Darüber hinaus gibt es redaktionelle Änderungen. Die geänderte Satzung soll zum 1. Juli in Kraft treten. Zuvor muss der Stadtrat ihr zustimmen.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Da die Oberfinanzdirektion das kommunale Krematorium als gewerblichen Betrieb eingestuft hat, sind Einäscherungen künftig umsatzsteuerpflichtig. Die Friedhofsgebührensatzung muss deshalb geändert werden. Die Kosten für die Einäscherung eines Erwachsenen betragen 196 Euro, inklusive Mehrwertsteuer, die von Kindern bis zu 10 Jahren 70 Euro. Da die Steuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, ist eine Erhöhung der Gebühren nicht erforderlich. Die Satzungsänderung tritt nach Bestätigung durch den Stadtrat und ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Sitzung sind ab morgen im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de