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Leverkusen, 06. Juli 2005

Schwarzarbeit kann teuer werden

 

 

Bei einer der regelmäßigen Kontrollen durch das „Bekämpfungsteam Schwarzarbeit“ des Fachbereiches Recht und Ordnung wurden auf einer Baustelle drei polnische Staatsangehörige angetroffen, die in einem Einfamilienhaus seit mehreren Monaten mit der Ausführung verschiedener handwerklicher Arbeiten beschäftigt waren und in einem erheblichen Umfang gewerblich tätig geworden sind.

 

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz handelt ordnungswidrig, wer Werkleistungen ohne die erforderliche Gewerbeanmeldung und Handwerksrolleneintragung erbringt.

 

Des Weiteren handelt auch derjenige ordnungswidrig, der Werk- und Dienstleistungen ausführen lässt, indem er eine oder mehrere Personen beauftragt, die diese Leistungen unter vorsätzlichen Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften erbringen.

 

In diesem konkreten Fall des Maurer- und Betonbauerhandwerks lagen keine Gewerbeanmeldung und keine Eintragung in der Handwerksrolle vor.

 

Daraufhin wurde durch das „Bekämpfungsteam Schwarzarbeit“ ein Bußgeldverfahren gegen den Auftraggeber eingeleitet und nach Abschluss der Ermittlungen eine Geldbuße in Höhe von 37.500 € festgesetzt. Die angetroffenen Bauarbeiter erhielten jeweils einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1.000 €.

 

Alle Bußgelder sind inzwischen gezahlt worden.

 

 

 

 

 



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