Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 24. August 2005

Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs, ab nächste Woche ist Briefwahl möglich

Bundestagswahl am 18. September 2005

Magdeburg.

Seit vergangener Woche verschickt das städtische Wahlamt die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 18. September 2005. Spätestens am Ende dieser Woche (27. August) sollten alle Wahlberechtigten des Wahlkreises Magdeburg ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Voraussichtlich ab 1. September wird Briefwahl möglich sein.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Datenbasis für den Versand der Wahlbenachrichtigungen ist das Einwohnermelderegister. Alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger, die am Stichtag 14. August mit Hauptwohnung in Magdeburg gemeldet waren und wahlberechtigt sind, sollten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

"Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, muss sich unbedingt bis zum 2. September in unserer Briefwahlstelle melden", informiert Kreiswahlleiter Holger Platz. "Dies ist in diesem Jahr wegen der verkürzten Fristen besonders wichtig." Wer diese Frist durch eigenes Verschulden versäumt und nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am 18. September nicht wählen! Das Wählerverzeichnis kann in der Briefwahlstelle eingesehen werden.

Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2 und ist telefonisch unter 540 29 93 bzw. 540 28 63 erreichbar. Sie ist montags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr (am 16. September zusätzlich von 13.00 bis 18.00 Uhr).

 

 

Da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn alle zugelassenen Parteien und Kandidaten feststehen, wird Briefwahl voraussichtlich erst ab 1. September möglich sein. Die städtische Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2 (hinter der IHK) und ist für die Briefwahl ab 1. September zu den oben genannten Zeiten geöffnet.

"Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann dennoch schon jetzt Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragen", so Kreiswahlleiter Holger Platz. "Allerdings können wir die Unterlagen erst zuschicken, wenn die Stimmzettel vorliegen." Briefwahlanträge - ein entsprechender Antrag ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt - müssen in einem frankierten Umschlag an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Magdeburg

Wahlamt

39090 Magdeburg




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