Bekanntmachung
Die Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet der Stadt Norden einschl. der Ortsteile Norddeich, Ostermarsch, Bargebur, Tidofeld, Süderneuland I und II, Westermarsch I und II, Leybuchtpolder und Neuwesteel findet statt in der Zeit vom
17. Oktober bis zum 18. November 2005.
Bei den Gewässern III. Ordnung handelt es sich um Gräben, die der Entwässerung von zwei oder mehreren Grundstücken dienen und nicht von den Entwässerungsverbänden unterhalten werden. Diese Gräben sind durch die Unterhaltungspflichtigen bis zum Schautermin zu reinigen. Die Unterhaltungspflichtigen, die Eigentümer und die Anlieger der Gräben haben die Möglichkeit, an der Gewässerschau teilzunehmen und sich zu äußern.
Muss wegen nicht ordnungsgemäß erfüllter Reinigungspflicht eine Nachschau angesetzt werden, sind die Säumigen zur Übernahme der Kosten für die Nachschau verpflichtet.
Auf die Verordnung des Landkreises Aurich über die Unterhaltung und Schau der Gewässer
III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Aurich vom 12.09.1986 (Amtsblatt Regierungsbezirk Weser-Ems Nr. 38 vom 19.09.1986) wird besonders hingewiesen.
Norden, den 25.08.2005
Stadt Norden
Die Bürgermeisterin