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Kreis Leer: Geflügel ab 15.9. in geschlossenen Räumen halten

Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich

09. September 2005. Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten und Gänse sind im Landkreis Leer vom 15. September bis zum 30. November in geschlossenen Räumen zu halten. Auf diese Änderung Niedersächsischen Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest weist das Veterinäramt des Landkreises Leer hin. Anlass dafür ist die "zunehmende Ausbreitung der Geflügelpest in Asien und das Risiko der Einschleppung durch Zugvögel während des Vogelzugs".

Wenn die Haltung in geschlossenen Räumen nicht möglich ist, sind andere Schutzvorkehrungen zu treffen. Das kann insbesondere durch eine überstehende dichte Abdeckung der Ausläufe sowie vogelsichere Seitenbegrenzungen erreicht werden.

Die Landkreise können Ausnahmen zulassen, wenn der Verpflichtung zum Aufstallen oder zum Aufbau einer Schutzvorkehrung nicht nachgekommen werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung in Leer, Bergmannstraße 37, beantragt werden.

Wer Geflügel "unter Schutzvorkehrungen" hält, also nicht in geschlossenen Räumen, hat den Bestand zusätzlich mindestens monatlich tierärztlich untersuchen zu lassen und die Untersuchungen zu dokumentieren. Futter- und Tränkstellen für Geflügel müssen ebenfalls vor wild lebenden Vögeln geschützt sein. Deshalb sind die Ausläufe so einzufrieden, dass die Tiere nicht entweichen können und keinen Zugang zu einem Gewässer haben. Auch hier können in bestimmten Fällen Ausnahmen auf Antrag zugelassen werden.

Nach der aktuellen Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest haben außerdem Jagdausübungsberechtigte zur Erkennung der Geflügelpest bei wild lebenden Enten und Gänsen nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde Proben von erlegten Enten und Gänsen zu entnehmen und untersuchen zu lassen. Gehäuftes Auftreten von krankem oder verendetem wild lebendem Geflügel ist unverzüglich anzuzeigen.

Außerdem weist das Veterinäramt nochmals darauf hin, dass nach der Viehverkehrsverordnung Bestände an Hühnern, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln anzuzeigen sind. Entsprechende Vordrucke stehen im Internet unter www.landkreis-leer.de zur Verfügung oder können beim Veterinäramt angefordert werden.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer


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