Mit der Zweiten Verordnung zur Geflügelpest wurde die ausschließliche Stallhaltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen für eine Dauer vom 19. Oktober bis zum 15. Dezember 2005 angeordnet. Tierhalter im Stadtgebiet von Magdeburg, die dieser Pflicht nicht spätestens am 22. Oktober 2005 nachgekommen sind, müssen mit einem tierseuchenrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.
Auf Anfrage berät das Gesundheits- und Veterinäramt (Tel.: 5 40 62 00), Tierhalter, bei denen eine Stallhaltung bis zu diesem Termin auf Schwierigkeiten stößt. Halter von Geflügel, die keine Betriebsnummer beantragt bzw. erhalten haben, sind aufgefordert, unverzüglich Ihrer Verpflichtung zur Anzeige der Geflügelhaltung nachzukommen.
Alle eingeleiteten Maßnahmen sind vorbeugend zum Schutz der Geflügelhaltungen in Magdeburg.