Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 08. Dezember 2005

Verkauf von Feuerwerkskörpern ab 29. Dezember möglich

Das Ordnungsamt weist auf folgende Schwerpunkte zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen hin:

Der Verkauf von Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember erlaubt. Das gilt jedoch nicht für das Reisegewerbe. Hier ist der Vertrieb und das Überlassen von Pyrotechnik ab Klasse II verboten. Dagegen dürfen Kleinstfeuerwerk bzw. Feuerwerkspielwaren (Klasse I) auch im Reisegewerbe das ganze Jahr verkauft werden.

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Feuerwerkskörper dürfen nur eingeführt, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialprüfung amtlich zugelassen sind.

Die Lagerung von Pyrotechnik in Containern oder anderen ortsbeweglichen Lagern muss beim Ordnungsamt angemeldet werden, damit eine Abstimmung mit der Feuerwehr erfolgen kann.

Gewerbetreibende, die 2005 erstmals Pyrotechnik der Klasse II verkaufen möchten, müssen dies laut Sprengstoffgesetz zwei Wochen vor Aufnahme des Vertriebes schriftlich beim Ordnungsamt, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg anmelden.

Der Antrag kann auch per Fax an die Rufnummer 03 91/5 40 20 62 geschickt werden. Dabei müssen die Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragt sind, angegeben werden. Die bereits bestätigten Anträge der Vorjahre haben weiterhin Gültigkeit. Veränderungen bei der Betriebsleitung und die Einstellung des Vertriebes müssen dem Ordnungsamt unverzüglich mitgeteilt werden.

Befinden sich in einem Gebäude innerhalb des selben Brandabschnittes mehrere Verkaufseinrichtungen, die pyrotechnische Gegenstände verkaufen wollen, muss die Höchstmenge für die jeweiligen Aufbewahrungsräume auf die Verkaufseinrichtungen aufgeteilt werden. In diesem Fall ist dem Ordnungsamt schriftlich unverzüglich die geplante Lagermenge mitzuteilen.

Nähere Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 5 40 20 48.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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