Landkreis Leer | Presseinformation

FFH-Schutzgebiete: Weiteres Aufatmen an der Ems

Ausnahmen auch für Anleger Leer-Nord und Freizeitbereich Bingum

17. Februar 2006. Nicht nur die Häfen in Ditzum, Midlum und Jemgum werden aus dem so genannten FFH-Schutzgebiet herausgenommen: Dies gilt auch für den Bereich des Schiffsanlegers beim Industriegebiet Leer-Nord und für den Freizeitbereich in Leer-Bingum. Das teilte Landrat Bernhard Bramlage jetzt mit. „Das waren für die Wirtschaft an der Unterems notwendige Korrekturen in allerletzter Minute“, so der Landrat und fügt hinzu: „Schließlich liegen an der Unterems wichtige Entwicklungspotenziale“. Die Abkürzung FFH steht für „Flora-Fauna-Habitat“ und bezeichnet ein Pflanzen- und Tierschutzgebiet.

Wie Bramlage dazu erklärt, sei die Korrekturen das Resultat eines Gesprächs, das er im Januar zusammen mit dem Jemgumer Bürgermeister Jakobus Baumann und dem Jemgumer FDP-Kreistagsabgeordneten Arnold Venema mit Umweltminister Hans-Heinrich Sander geführt habe. Als Ergebnis des Gesprächs am Abend vor der Entscheidung im Niedersächsischen Landeskabinett über die Meldung des FFH-Gebiets nach Brüssel leitete der Minister sofort eine erneute fachliche Überprüfung ein. Das Ergebnis waren die Ausnahmeregelungen für die Häfen Ditzum, Midlum und Jemgum sowie für den Anleger Leer-Nord und den Freizeitbereich Bingum.

„Trotz der erreichten Erfolge bleibt unsere Sorge angesichts der Erschwernisse durch FFH-Schutzgebiete für die Wirtschaft an der Unterems“, sagte Bramlage abschließend.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer


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