Magdeburg.
Rund 193.100 Briefe hat das städtische Wahlamt in den vergangenen zwei Wochen verschickt. In Vorbereitung der Landtagswahl am 26. März haben alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung bekommen. Wer in den letzten Tagen keine Post im Kasten hatte, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dazu ist in dieser Woche Gelegenheit.
Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, muss sich unbedingt in der Zeit vom 6. bis 10. März in der Briefwahlstelle des Wahlamts, Katzensprung 2, melden. Dort kann geprüft werden, ob er wahlberechtigt ist und ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurde. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 26. März nicht wählen!
Aus der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals zu ersehen, das der/die Wahlberechtigte am Wahlsonntag aufsuchen soll. Ein aufgedrucktes Rollstuhl-Symbol zeigt an, ob es für Rollstuhlfahrer geeignet ist. Behinderten, die auf ihrer Wahlbenachrichtigung kein solches Symbol finden und die nicht per Briefwahl wählen möchten, teilt die Briefwahlstelle auf Anfrage mit, wo sich in ihrem Wahlkreis ein geeignetes Wahllokal befindet. Dort können sie mit Wahlschein wählen. Ein Verzeichnis der behindertengerechten Wahllokale ist auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt abrufbar.
Wer am Wahltag eine anderes Wahllokal aufsuchen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein, wer am letzten Sonntag im März nicht in Magdeburg ist, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Beides - Wahlscheine und Briefwahlunterlagen - kann schriftlich - z. B. unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 540 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de beantragt werden.
Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer bei E-Mail ist der Antrag durch die antragstellende Person eigenhändig zu unterschreiben. Telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle, Katzensprung 2, beantragt werden. Sie ist wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
am 24.3. auch 13 bis 18 Uhr.
In der Briefwahlstelle kann auch bereits direkt gewählt werden.
Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl (24. März), 18 Uhr, möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen Stimmzettel des zutreffenden Wahlkreises (10 - 13),
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzt, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.
Die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale am Wahlabend um 18.00 Uhr ist öffentlich, ebenso die Auszählung der Briefwahlstimmen im Rathaus.