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Kinder mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus: Staatsanwaltschaft Bonn stellt Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete der Stadt ein
„Kein hinreichender Tatverdacht“

ib – Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete der Stadt Bonn wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der Untreue eingestellt. Wie Rechtsdezernent Dr. Volke Kregel mitteilte, begründet die Staatsanwaltschaft ihre Einstellungsverfügung im Wesentlichen damit, dass der subjektive Tatbestand sowohl bei dem Verdacht der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt als auch bei dem Verdacht der Untreue nicht erfüllt sei. Denn es könne nicht nachgewiesen werden, dass den städtischen Bediensteten der unberechtigte Aufenthalt der Kindeseltern bzw. ihrer Kinder bekannt war bzw. dass im Rahmen einer möglichen Untreue ein vorsätzlicher Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Stadt bzw. dem Land erfolgt sei. Kregel: „Das ist eine Einstellung ‚erster Klasse’, und ich bin froh, dass unsere Mitarbeiter damit von jedem Verdacht befreit sind.“




  
   
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