Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 16. Juni 2006

Stadt ändert Unterkunftsrichtlinie

Die Landeshauptstadt hat ihre Unterkunftsrichtlinie geändert. Dabei wurden gesetzliche Änderungen berücksichtigt und der Richtwert für die Erstattung von Betriebskosten erhöht. Die neue Verwaltungsvorschrift gilt ab sofort. Sie ist im Internet unter www.magdeburg.de abrufbar.

Für Hartz-IV-Empfänger übernimmt die Stadt die Kosten der Unterkunft und Heizung. Bereits 2004 hatte Magdeburg als eine der ersten Kommunen dafür eine Unterkunftsrichtlinie verabschiedet. Die Richtlinie ist eine Verwaltungsvorschrift, auf deren Grundlage die Leistungen für Betroffene gewährt werden. Das Erfordernis der jetzigen Anpassung ergibt sich aus
- Erkenntnissen aus der Anwendung der bisherigen Richtlinie
- geänderten gesetzlichen Bestimmungen zum SGB II zum 01. April 2006
- geänderten Rahmenbedingungen (z.B. Erhöhung von Strom- und Gaspreisen).

Die Änderungen der Unterkunftsrichtlinie wurden mit dem Jobcenter und den betroffenen Fachabteilungen des Sozial- und Wohnungsamtes abgestimmt. Sie betreffen
- die Handhabbarkeit für die Bearbeiter - neu sind Hinweise zu Varianten und deren Ausführung
- Richtwerte, die als Orientierungshilfe für die Sachbearbeiter eingefügt wurden
- Gesetzliche Änderungen (z.B. zum Auszug von Jugendlichen unter 25 Jahren aus dem elterlichen Haushalt)
- die Änderung des Verfahrens bei Inhaftierten mit Haftzeiten unter 6 Monaten.

Außerdem wurde der Richtwert für die Erstattung von Betriebskosten von 2,05 € auf 2,30 € erhöht. Die Richtwerte zur Miete und zu den Wohnungsgrößen bleiben unverändert.

"Die Richtlinie bietet nunmehr die Gewähr, dass den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jobcenter der Umgang mit den Bestimmungen zu Kosten der Unterkunft erleichtert wird und sie eine verlässliche Basis für ihre Entscheidungen haben", fasst Simone Borris, Leiterin des städtischen Sozial- und Wohnungsamtes zusammen.

 




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Stadt Magdeburg
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