Am Dienstag erhielt die Stadt Norden vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport die Bewilligungsmitteilung über eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1,65 Mill. Euro.
Mit Erlass vom 14.02.2006 hatte das Ministerium die Gewährung einer Bedarfszuweisung in Aussicht gestellt. Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung war der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen der Stadt Norden und dem Ministerium. Aus der Zielvereinbarung sollte sich die konkrete Verpflichtung ergeben, durch bestimmte Maßnahmen eine dauerhafte strukturelle Entlastung des kommunalen Verwaltungshaushaltes zu erreichen.
Der eigene Konsolidierungsmaßstab hat im Regelfall der Höhe der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisung zu entsprechen. Der Rat der Stadt Norden hatte in seiner Sitzung am 15.06.2006 einstimmig der Zielvereinbarung zugestimmt. Die nachhaltigen Haushaltskonsolidierungsbemühungen der Stadt Norden wurden vom Ministerium anerkannt und mit der Bewilligung belohnt. Die Stadt ist verpflichtet, die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen bis zum 31.05.2007 nachzuweisen. Da die Bedarfszuweisung für das Rechnungsjahr 2004 bestimmt ist, konnten die Maßnahmen bereits in dem vom Rat der Stadt Norden beschlossenen Haushalt 2006 umgesetzt werden.
Es handelte sich bereits um die zweite Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen. Die erste Vereinbarung wurde im Dezember 2004 abgeschlossen. Es wurden seinerzeit 661.700 Euro bewilligt.