Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 26. Oktober 2006

Eike-von-Repgow-Preis an Prof. Karl Kroeschell verliehen

Landeshauptstadt Magdeburg und Universität würdigen Rechtshistoriker

Magdeburg.

Der von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam gestiftete Eike-von-Repgow-Preis wurde in diesem Jahr an den Rechtshistoriker Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Kroeschell verliehen. Stadt und Universität würdigen damit sein langjähriges Wirken für die deutsche Rechtsgeschichte. Die Verleihung erfolgte heute im Rahmen eines Akademischen Festaktes in der Johanniskirche durch Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und den Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Prof. Klaus Erich Pollmann .

"Prof. Karl Kroeschell hat im Rahmen seines langjährigen Wirkens zur deutschen Rechtsgeschichte dem Sachsenspiegel und seinem Entstehungsraum einen hervorragenden Platz eingeräumt", würdigte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper in seiner Begrüßung den Preisträger für seine Forschungen und Publikationen. "Wir freuen uns, einen herausragenden Wissenschaftler ehren zu können, der zudem langjährige Beziehungen zum Gebiet der Entstehung und Wirkungsgeschichte des Sachsenspiegels hat", ergänzte Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann, Rektor der Otto-von-Guericke-Universität in seiner Würdigung des Repgow-Preisträgers 2006.

Der diesjährige Eike-von-Repgow-Preisträger gilt als einer der bekanntesten Rechtshistoriker der Gegenwart. Mit seinem viel beachteten Standardwerk - Grundriss "Deutsche Rechtsgeschichte" - hat er seine Erkenntnisse einem großen Leser- und Nutzerkreis zur Verfügung gestellt. In seinem 2005 erschienenen Buch "recht und unrecht der sassen. Rechtsgeschichte Niedersachsens" würdigt er ausführlich den Elbe-Saale-Raum bzw. das sächsische Rechtsgebiet mit Magdeburg als einem Zentrum.

Zu den wissenschaftlichen Forschungsarbeiten des Preisträgers gehören darüber hinaus unter anderem die "Rechtsgeschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert", "Haus und Herrschaft im frühen deutschen Recht" sowie "Studien zum frühen mittelalterlichen deutschen Recht".

 

 

Die Laudatio zur Würdigung des Preisträgers sprach der frühere Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Dr. Dietrich Hoppenstedt. Unter dem Titel "Gewalt oder Recht? Konflikte und ihre Lösung im mittelalterlichen Sachsen" hielt der Preisträger im Anschluss den Festvortrag.


Gäste der Preisverleihung in der Magdeburger Johanniskirche waren unter anderem Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb, der Vizepräsident des Landtages von Sachsen-Anhalt Dr. Rüdiger Fikentscher sowie frühere Eike-von-Repgow-Preisträger.

Der Eike-von-Repgow-Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.

 

 

 

Curriculum Vitae Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Kroeschell

geboren in Hebenshausen (Hessen) am 14. November 1927

 

Werdegang:

1937 Oberschule für Jungen in Hann. Münden

  1. Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen
  1. erste jurist. Staatsprüfung
  1. Promotion zum Dr. jur. in Göttingen
  1. wiss. Assistent am Rechtsgeschichtlichen Institut der Universität

Freiburg

  1. Habilitation für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und
  2. Landwirtschaftsrecht in Freiburg

  3. Abgelehnter Ruf an die Universität Kiel
  4. Ord. Prof. für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht in Göttingen
  5. Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht in Göttingen

1965/66 Dekan der Juristischen Fakultät in Göttingen

Abgelehnte Rufe an die Universitäten Marburg und Erlangen (1964),

Bielefeld (1970) und München (1971)

  1. Ord. Prof. für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht in Freiburg

1978/79 Dekan der Rechtswiss. Fakultät in Freiburg

1995 emeritiert

 

Wichtigste Schriften:

Hessen und der Kaufungerwald im Hochmittelalter (Dissertation 1953)

Weichbild. Untersuchungen zur Struktur und Entstehung der mittelalterlichen

Stadtgemeinde in Westfalen (Habilitationsschrift, 1960)

Landwirtschaftsrecht (1963, 2. Aufl. 1966)

Haus und Herrschaft im frühen deutschen Recht (1968)

Deutsche Rechtsgeschichte Bd. 1 (1972, 12. Aufl. 2005)

Deutsche Rechtsgeschichte Bd. 2 (1973, 8. Aufl. in Vorb.)

Deutsche Rechtsgeschichte Bd. 3 (1989, 4. Aufl. 2005)

Rechtsgeschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert (1992)

Studien zum frühen und mittelalterlichen deutschen Recht (1995)

"recht und unrecht der sassen". Rechtsgeschichte Niedersachsens (2005)

 

Sonstiges:

  1. Chevalier, 1972 Officier de l´Ordre du Mérite Agricole (Frankreich)
    1. Vorstandsmitglied, 1973-1976 Erster Vorsitzender der Deutschen

Gesellschaft für Agrarrecht

  1. Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Göttingen
  1. korr. Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Wien
  1. Dr. h. c. der Städtischen Universität Osaka
  1. Ehrenmitglied der Japan Academy in Tokyo

Festschriften zum 60. und zum 70. Geburtstag (1987 und 1997)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eike-von-Repgow-Preis

Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u. a.:

"Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern."

"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."

Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.

Der Eike-von-Repgow-Preis ging bisher an

  • den Leipziger Slawisten Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler,
  • den Halleschen Neuzeithistoriker Prof. Dr. Günter Mühlpfordt,
  • die Germanistin, Kultur- und Sprachwissenschaftlerin Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand aus Marburg,
  • den Juristen und Wissenschaftler Prof. Jürgen Goydke aus Karlsruhe,
  • den Rechtshistoriker Prof. Dr. Heiner Lück aus Halle,
  • den Ordinarius für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte Prof. Dr. Friedrich Ebel aus Berlin
  • die Rechtshistorikerin Prof. Dr. Danuta Janicka aus Torun.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Magdeburger Recht

Der "Sachsenspiegel" ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Es wurde auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg im Jahre 1225 von Eike von Repgow aufgeschrieben.

Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg Stadtrecht und 1188 wird es der Stadt von Erzbischof Wichmann verliehen. Das Magdeburger Stadtrecht gelangt mit dem Sachsenspiegel als Magdeburger Recht durch Rechtsverleihung nach Osteuropa.

Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltete Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungierte Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland.

Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden fand das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht in Osteuropa von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte wandten sich um Hilfe bei der Rechtsprechung an den Magdeburger Schöffenstuhl.

Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.

Auf den "Sachsenspiegel" aus der Zeit um 1220/1230 nimmt noch das Reichsgericht in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts Bezug. In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der "Sachsenspiegel" bis zum 31. Dez. 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft und noch im Jahre 1932 stützte das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den "Sachsenspiegel". In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eike von Repgow

um 1180 geboren

nach 1233 gestorben in Großmühlen /Schönebeck bei Magdeburg

  • Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg

1220-1235 drei Fassungen des "Sachsenspiegels" in niederdeutsch, hochdeutsch und lateinisch

1225-1231 verfasste er die "Sächsische Weltchronik", erstes historisches Werk in

deutscher Sprache

1233 urkundlicher Nachweis als Zeuge eines Gerichtsvergleiches in Salbke/Magdeburg

Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie. Die von Repgow sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike hat in verschiedenen Diensten gestanden, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Repgow ist nach den Maßstäben seiner Zeit kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus.

Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike umfassende Rechtskenntnisse. Von seinem Lehnsherren wird er motiviert diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den "Spiegel der Sachsen". Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auch auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des "Sachsenspiegels", zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.

Was Eike niederschreibt ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit, in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte, und es beruht auf dem Recht der "guten Vorfahren".

Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des "Sachsenspiegels". Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum - Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. - lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der Sachsenspiegel - im Gegensatz zum Stadtrecht - das Landes- und Lehnsrecht. Im "Sachsenspiegel" ist das erste Mal in der Geschichte "Strafrecht" nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Forschungsstelle zum Magdeburger Recht

Seit April 2003 gibt es in Magdeburg eine Forschungsstelle zum Magdeburger Recht. In der Landeshauptstadt wird zur Verbreitung und Funktion des Magdeburger Stadtrechts in Osteuropa während des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit geforscht.

Das Forschungsprojekt wurde vom Eike-von-Repgow-Preisträger 2003 Dr. iur. Heiner Lück, Professor für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Präsidiumsmitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, initiiert. Gegenstand der Untersuchung ist die nähere Bestimmung der Rolle des Magdeburger Stadtrechts als Wirtschaftsfaktor in den Städten Ostmitteleuropas während des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit.

Im Zentrum der wissenschaftlichen Bemühungen stehen Studien zur Verbreitung des Magdeburger Stadtrechts in einem europäischen Maßstab sowie zur Funktion jener Rechtsfiguren, welche insbesondere wirtschaftlich relevant waren, u.a. Zunft, Kaufleute, Handelsverträge, Gerichtsbarkeit über Handelssachen, Maß und Gewicht. Diese Aufgaben sind nur in enger Kooperation mit osteuropäischen Wissenschaftlern zu lösen. Diese unverzichtbare Kooperation wird durch die Anbindung der Forschungsstelle an das Akademievorhaben "Das sächsisch-magdeburgische Recht als kulturelles Bindeglied zwischen den Rechtsordnungen Ost- und Mitteleuropas" bei der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig gewährleistet.

Die Bedeutung des Magdeburger Rechts für die Geschichte des mittel- und osteuropäischen Raumes ist unbestritten. Sein hoher Entwicklungsstand führte dazu, dass einzelne Privilegien für Magdeburger Kaufleute schon im 10. und 11. Jahrhundert als Vorbild für andere Orte im mitteldeutschen Raum dienten.

Das 1188 neu gestaltete Magdeburger Recht, das im Wesentlichen ein Kaufmannsrecht war, breitete sich immer weiter aus - besonders im Raum zwischen Elbe und Oder, darüber hinaus in Schlesien, Preußen, Pommern, Polen, Böhmen, Litauen und in der Ukraine. Über mehrere Jahrhunderte bestimmte es die Rechtsprechung und gab wichtige Impulse für das wirtschaftlich-kulturelle Leben.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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