Magdeburg.
Im Streit um die Genehmigung von Ladenöffnungszeiten an den Adventssonntagen fordert Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper eine landeseinheitliche Regelung, die niemanden benachteiligt: "Es kann nicht sein, dass Städte, die die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft haben, ihre Geschäfte an den Dezember-Sonntagen geschlossen halten müssen, während andere Städte zum Advents-Shopping laden."
Das aktuell gültige Ladenschlussgesetz erlaubt an vier Sonntagen im Jahr Sonderöffnungen. Die Adventssonntage sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgeschlossen. In Magdeburg - wie in einigen anderen Städten des Landes - ist das Kontingent für 2006 deshalb bereits ausgeschöpft. Hier gibt es jeweils zu Jahresbeginn eine Abstimmung zwischen der Kommune als Genehmigungsbehörde und den Interessenvertretern des Einzelhandels zu den Sonntagsöffnungen.
"Die Einzelhändler haben auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen langfristig mit uns abgestimmt, an welchen Sonntagen die Geschäfte geöffnet werden sollen. Sie hätten sich sicherlich anders entschieden, wenn die Adventssonntage dabei zur Disposition gestanden hätten", vermutet Magdeburgs Stadtoberhaupt. Eine kurzfristige Gesetzesänderung dürfe nicht zur Benachteiligung der Städte führen, die die Möglichkeiten des Gesetzes bereits ausgeschöpft haben. Die Diskussion zeige einmal mehr, wie wichtig bundeseinheitliche Regelungen zum Ladenschluss sind, die einen für alle gültigen Rahmen vorgeben.
3. Nov. 2006
OB Dr. Trümper zu Sonntagsöffnungen im Advent:
"Nur landeseinheitliche Lösung ist akzeptabel!"
Im Streit um die Genehmigung von Ladenöffnungszeiten an den Adventssonntagen fordert Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper eine landeseinheitliche Regelung, die niemanden benachteiligt: "Es kann nicht sein, dass Städte, die die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft haben, ihre Geschäfte an den Dezember-Sonntagen geschlossen halten müssen, während andere Städte zum Advents-Shopping laden."
Das aktuell gültige Ladenschlussgesetz erlaubt an vier Sonntagen im Jahr Sonderöffnungen. Die Adventssonntage sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgeschlossen. In Magdeburg - wie in einigen anderen Städten des Landes - ist das Kontingent für 2006 deshalb bereits ausgeschöpft. Hier gibt es jeweils zu Jahresbeginn eine Abstimmung zwischen der Kommune als Genehmigungsbehörde und den Interessenvertretern des Einzelhandels zu den Sonntagsöffnungen.
"Die Einzelhändler haben auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen langfristig mit uns abgestimmt, an welchen Sonntagen die Geschäfte geöffnet werden sollen. Sie hätten sich sicherlich anders entschieden, wenn die Adventssonntage dabei zur Disposition gestanden hätten", vermutet Magdeburgs Stadtoberhaupt. Eine kurzfristige Gesetzesänderung dürfe nicht zur Benachteiligung der Städte führen, die die Möglichkeiten des Gesetzes bereits ausgeschöpft haben. Die Diskussion zeige einmal mehr, wie wichtig bundeseinheitliche Regelungen zum Ladenschluss sind, die einen für alle gültigen Rahmen vorgeben.