Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 07. November 2006

Vor Abgabe beim Arbeitgeber Eintragungen überprüfen

Lohnsteuerkarten 2007

Magdeburg.

Die Lohnsteuerkarten für 2007 sind allen Arbeitnehmern bis zum 31. Oktober zugesandt worden. Dabei wurden steuerfreie Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene nach Möglichkeit bereits eingetragen. Vor Abgabe beim Arbeitgeber sollten die Eintragungen überprüft und falls nötig beim zuständigen Finanzamt geändert werden.

 

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarten 2OO7 spätestens zu Beginn des Kalenderjahres 2007 ihren Arbeitgebern auszuhändigen. Wer keine Lohnsteuerkarte erhalten hat, aber eine benötigt, kann die Ausstellung nachträglich beantragen. Zuständig für die Ausstellung ist die Gemeinde, wo der Bürger mit Stichtag 20.09.2006 gemeldet war.

Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2007 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach der Steuerklasse Vl zu ermitteln. Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, muss der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zu Grunde legen.

Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar, sie dürfen nur vom für den Arbeitsnehmer zuständigen Finanzamt vorgenommen werden. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.

Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,

b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen Fällen (z. B. wenn keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann),

c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Lebensalter,

 

d) Berücksichtigung von nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Kindern,

e) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,

f) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums, von Verlusten aus den Einkunftsarten und von verbleibenden Verlustabzügen,

g) Eintragung eines Freibetrags und eines Hinzurechnungsbetrags bei mehreren Dienstverhältnissen
müssen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Anträge auf Änderung oder Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z. B. zur Steuerklasse und zum Kirchensteuerabzug) sowie auf Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten müssen in den Bürgerbüros eingereicht werden.

Die dafür erforderlichen Formulare sind in den jeweils zuständigen Behörden erhältlich bzw. können im Internet unter www.magdeburg.de/Buergerservice -"Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte" bzw. "Antrag auf Änderung einer Lohnsteuerkarte" - herunter geladen werden.

 

Wer seine Lohnsteuerkarte für 2006 nicht benötigt hat, wird gebeten, diese im Bürgerbüro zurückzugeben.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
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