Magdeburg.
"Damit Hilfe nicht erst bei akuten Problemen oder sogar Krisen in den Familien nachgefragt wird, bietet unser Jugendamt seit vielen Jahren Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen wohnortnah in fünf Sozialzentren an", erklärt Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die Struktur der städtischen Hilfsangebote. "Dieses Netzwerk bietet Hilfesuchenden Unterstützung vor Ort und ermöglicht uns, bei Bedarf umgehend präventiv einzugreifen."
Als ortsnahe Anlaufstelle für alle Leistungen der Jugendhilfe stellen die Sozialzentren im Lebensumfeld von Familien mit Kindern den Mittelpunkt eines Netzwerkes von Hilfen dar. Sie befinden sich
- in der Lübecker Str. 32 (Nord/Neustädter Feld, Sozialzentrum I)
- in der Einsteinstraße 14 (Mitte/Cracau, Sozialzentrum II)
- im Bruno-Beye-Ring 50 (Olvenstedt, Sozialzentrum III)
- in der Liebknechtstraße 51 (Stadtfeld/Süd, Sozialzentrum IV)
- in der Bertold-Brecht-Str. 16 (Südost, Sozialzentrum V).
In den Sozialzentren arbeiten Spezialisten für verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote, z.B. Streetworker, Sozialarbeiter, Fachleute für Unterhaltsfragen oder für wirtschaftliche Erziehungshilfen. "Durch den ganzheitlichen Beratungs- und Unterstützungsprozess für problembelastete Familien und deren Kinder sowie für junge Volljährige in den Sozialzentren wird es möglich, im unmittelbaren Lebensumfeld effektiv und präventiv tätig zu sein", erläutert Magdeburgs Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Beate Bröcker.
Darüber hinaus sind die Sozialzentren die regionalisierten Zentren des Kinderschutzes zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. Der Schutzauftrag wird durch den Abschluss von Vereinbarungen mit allen Trägern der Jugendhilfe realisiert und legt einen verbindlichen Algorithmus fest, der beim Erkennen von Kindeswohlgefährdungen in allen möglichen Erscheinungsformen das eigenverantwortliche Tätigsein der Träger und die entsprechende Dokumentations- und Weiterleitungspflicht an die Sozialzentren regelt.
Mit allen anderen Partnern der Jugendhilfe - Lehrern, Ärzten, Polizei, Sozial- und Wohnungsamt sowie Staatsanwaltschaft - werden/sind informelle Netzwerke aufgebaut, die bei einer Gefährdung von Kindeswohl schnell agieren können. Damit sind die organisatorischen Grundlagen für ein effektives Frühwarnsystem, das jetzt auf Bundesebene vielfach gefordert wird, in Magdeburg bereits vorhanden.
"Das System der dezentralen Versorgung mit Hilfsangeboten, das wir seit 1996 (?) praktizieren, hat sich bewährt", schätzt Magdeburgs Sozialbeigeordnete Beate Bröcker ein. "Zwar ist die Zahl der Hilfebedürftigen trotz sinkender Einwohnerzahlen konstant geblieben oder sogar leicht gestiegen, durch die Dezentralisierung des sozialen Dienstes können wir die verfügbaren Mitarbeiter und die begrenzten finanziellen Mittel effizient einsetzen und vor allem schnell handeln." Darüber hinaus sei es bei konfliktgeladenen sozialen Situationen für den Erfolg entscheidend, dass zwischen Betroffenen und Helfenden eine Vertrauensbasis entstehen kann. Dies wird durch den engen Kontakt vor Ort möglich.
Hilfsangebote in den Sozialzentren
- Persönliche Hilfen
Erster Ansprechpartner für Probleme in den Familien sind die Sozialarbeiter für Persönliche Hilfen mit folgendem Aufgabenspektrum:
- Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Oberste Priorität hat das Tätigwerden der Sozialarbeiter/-innen bei allen Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen.
Es erfolgt sofort und in jedem Fall eine Risikoabschätzung der tatsächlichen Gefährdungssituation verbunden mit Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes, auch Angebote an die Familien zur Abwendung der Gefährdung. Eine wichtige Voraussetzung ist hierbei, dass alle Institutionen und jeder Bürger sich der Verantwortung bewusst sind, die Gefährdung subjektiv wahrzunehmen und die Fachbehörde zu benachrichtigen.
Alle Träger der Jugendhilfe haben darüber hinaus den Auftrag, eigene Hilfsangebote gemeinsam mit den Eltern sofort einzusetzen.
Neben allgemeinen Beratungen zur besseren Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung und des partnerschaftlichen Zusammenlebens in der Familie werden im Fall von Trennung und Scheidung die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt.
Dieses Konzept kann als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.
Auch die Umsetzung des Rechtsanspruches jedes Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil und die Pflicht und das Recht der Eltern zum Umgang wird im Interesse des Kindeswohls durch das Jugendamt begleitet.
Wenn eine dem Wohl des Minderjährigen entsprechende Erziehung im Elternhaus nicht gewährleistet ist, haben Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. In einem diagnostisch aufgebauten Planungsprozess wird gemeinsam mit den Betroffenen unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes der erzieherischen Bedarf ermittelt und notwendige bzw. geeignete Hilfen vereinbart. Gegenwärtig werden für Kinder und Jugendliche aus Magdeburg 167 ambulante und teilstationäre Hilfen angeboten, z.B.
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe.
Derzeit werden 239 Kinder in Pflegefamilien betreut und 232 Kinder und Jugendliche sind stationär in einem Kinderheim oder einer anderen Form des betreuten Wohnens untergebracht. Für 37 junge Volljährige unter 21 Jahren wird Hilfe zur Verselbstständigung geleistet.
Weitere Hilfsangebote bestehen zurzeit in
- der Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung durch die Unterbringung in einer sozialpädagogische begleiteten Wohnung für 5 Jugendliche
- 5 junge Mütter mit Kleinkindern werden mit einem Mutter/Kind-Angebot und bei der Pflege und Erziehung des Kindes unterstützt
Alle Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige werden durch Freie Träger der Jugendhilfe angeboten. Mit den entsprechenden Trägern hat das Jugendamt Leistungsverträge abgeschlossen, in dem neben dem entsprechenden Leistungsangebot auch das Entgelt und die Qualität des Angebots vereinbart ist.
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Seelisch behinderte Kinder oder Jugendliche oder Betroffene, bei denen eine seelische Behinderung nach sachlicher Erkenntnis mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Bei der Feststellung der Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand sind erfahrene Ärzte zu beteiligen. Die Hilfe gestaltet sich nach dem Bedarf im Einzelfall, sie wird durch freie Träger der Jugendhilfe gemäß Vereinbarung geleistet.
Die Stadt finanziert die Hilfsangebote für Familien jährlich mit ca. 11 Millionen EURO.
2. Jugendgerichtshilfe
Die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe betreuen und begleiten jugendliche Straftäter in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz und bringen sozialpädagogische Gesichtspunkte in die Verfahren ein. Sie prüfen frühzeitig, ob für straffällig gewordene Jugendliche oder junge Volljährige Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Im gerichtlichen Verfahren kann dann geprüft werden, ob diese Leistung berücksichtigt werden kann.
3. Streetwork
Der Streetworker in der Sozialregion arbeitet eng mit den Sozialarbeiter/-innen für Persönliche Hilfen und der Jugendgerichtshilfe zusammen.
Er begleitet Jugendliche, die selbständig keine Angebote der Jugendhilfe wahrnehmen und auch wenig Energie zum selbstbestimmten Leben aufbringen. Diese Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige sind von sozialer Ausgrenzung bedroht und fallen oft durch normüber-
schreitendes Einzel- und Gruppenverhalten auf.
Die Sozialarbeiter begleiten einzelne Jugendliche und Gruppen in individuellen Problemlagen. Sie versuchen soziales Verhalten durch entsprechende Angebote im Sport- und Freizeitbereich zu befördern und wirken unter den Generationen vermittelnd und Frieden stiftend. Durch die Vernetzung der Sozialarbeiter in den Sozialzentren hat sich eine hohe Effizienz der Angebote entwickelt.
4. Amtsvormundschaften/Unterhaltsbeistandschaften
Die Mitarbeiter/-innen bearbeiten folgende Angebote:
- Beratung über die Abgabe und Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung für Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind
- Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
- Beurkundung und Beglaubigung von
- Vaterschaftsanerkennungen
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
- Führung von Beistandschaften zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Prozessführung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und Vaterschaftsfeststellungen
5. Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Mütter oder Väter, die vom Unterhaltsverpflichteten wegen geringer Leistungsfähigkeit oder aus anderen Gründen keinen Unterhalt bekommen, können auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen. Der Anspruch besteht für 72 Monate bis maximal zum 12. Lebensjahr des Kindes und bezieht sich auf den Regelbetrag der jeweiligen Altersgruppe.
Momentan werden für 2.190 Kinder Leistungen nach dem Untehaltsvorschussgesetz in Höhe von insgesamt ca. 281.000 EUR pro Monat ausgezahlt. Dabei wird das Geld zu 2/3 vom Bund und Land und zu 1/3 durch die Stadt getragen.
Die Mitarbeiter/-innen bearbeiten und verfolgen auch die Ansprüche an die Unterhalts-verpflichteten und prüfen regelmäßig die Leistungsfähigkeit der Betroffenen, um den ausgezahlten Vorschuss zurückzufordern.