Bis zum 1. März 2007 müssen Eltern, deren Kinder bis zum 30. Juni 2008 das sechste Lebensjahr vollenden bzw. die vor dem 1. Juli 2002 geboren wurden, die entsprechende Anmeldung in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Ausnahmeanträge mit den entsprechenden Belegen sind ab Dezember 2007 über die zuständige Grundschule an das Landesverwaltungsamt, Referat Grundschule, zu richten. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.
Bei der Anmeldung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Vor der Schulaufnahme, über die der Schulleiter entscheidet, ist eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes notwendig.
Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Anmeldung zum Schuljahr 2008/2009, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2008 auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen.
Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule und Sport unter den Rufnummern 5 40 30 08 und 5 40 30 14 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 55 beantwortet.